Vergünstigungen für Pensionist:innen & Spartipps

So lässt sich in der Pension Geld sparen

  • Viele Vergünstigungen nutzen
  • Gespartes Geld anlegen
  • Finanziell gesund bleiben


Der Ruhestand ist die Zeit im Leben, in der man eine monatliche Zahlung erhält – und nicht mehr dafür arbeiten muss. Das ist großartig. Rund 20.000 Menschen in Österreich bessern sich ihre Alterspension dennoch weiterhin mit einem Job auf. Denn: Wer hat eigentlich gesagt, dass im Ruhestand automatisch Ruhe sein muss? Viele Menschen arbeiten aber auch, weil sie ihre Kasse aufbessern möchten – oder müssen. Ein Viertel aller Frauen in Österreich ist gefährdet, im Ruhestand in Altersarmut zu rutschen. Frauen erhalten im Schnitt nämlich nur 1.264 Euro brutto im Monat Pension. Männer hingegen stehen im Schnitt bei 2.164 brutto im Monat. 

Das Gute ist: Auch in der Pension ist es noch möglich, Geld zu sparen und anzulegen. Wichtig dabei ist, zu überlegen, wie lange das Geld nicht für andere Dinge gebraucht wird. Heißt: Wie viel Geld sollte auf meinem Sparkonto oder auf meinen Sparkonten sein, welches ich im Notfall gleich abheben und nutzen kann? Wie viel möchte ich über die nächsten paar Jahre veranlagen (z. B. für den Kauf eines Autos)? Und wie viel Geld habe ich übrig, das ich eigentlich gar nicht benötige? Diesen Betrag könnte ich mittel- bis langfristig anlegen.

Wie spare ich am besten?

In Österreich erhalten Menschen im Ruhestand an unterschiedlichen Stellen Vergünstigungen für Pensionist:innen oder Unterstützungen.

1. Pensionistenausweis:

Wer in Österreich lebt, erhält beim Pensionsantritt seit 2013 automatisch eine Scheckkarte per Post zugeschickt: den Pensionistenausweis. Dieser Ausweis ist kostenlos und unbefristet gültig. Zeigt man diesen Ausweis gemeinsam mit dem Lichtbildausweis vor, spart man bares Geld bei unterschiedlichen Eintritten, wie zum Beispiel bei Kulturveranstaltungen oder Fahrtkosten. Die Ausweise werden mit dem jährlichen Pensionsanpassungsschreiben im Jänner verschickt. Geht man später als im Jänner in Pension, gibt es den Ausweis zunächst einmal nur in Papierform. 

Achtung vor Betrug: Auf manchen Internetseiten wird der Pensionistenausweis zum Kauf angeboten. Dabei handelt es sich nicht um den offiziellen österreichischen Pensionistenausweis. Der offizielle Pensionistenausweis wird jeder Person direkt von der Pensionsversicherungsanstalt kostenlos und automatisch beim Pensionsantritt zugeschickt. 

Achtung vor Betrug: Auf manchen Internetseiten wird der Pensionistenausweis zum Kauf angeboten. Dabei handelt es sich nicht um den offiziellen österreichischen Pensionistenausweis. Der offizielle Pensionistenausweis wird jeder Person direkt von der Pensionsversicherungsanstalt kostenlos und automatisch beim Pensionsantritt zugeschickt. 

 

2. Ausgleichszulage:

Hat man im Ruhestand zu wenig Geld zur Verfügung, kann man eine Ausgleichszulage beantragen. Diese soll Menschen, die dauerhaft in Österreich wohnen, ein gewisses Mindesteinkommen sichern. Umgangssprachlich wird auch gerne von der “Mindestpension” gesprochen – so eine gesetzliche Mindestpension gibt es in Österreich aber nicht. 

Die Ausgleichszulage zu berechnen, ist nicht schwer: Man zählt die Pension, sonstige Nettoeinkünfte (wie zum Beispiel das Einkommen aus dem Job, so man in der Pension immer noch arbeitet, oder Einkünfte aus Mieterträgen, sollte man eine Immobilie vermieten) und anzurechnende Beiträge (wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen) zusammen. 

Ergibt sich eine Summe, die unter einem gewissen Wert – dem sogenannten Richtsatz – liegt, erhält man die Differenz auf diesen Wert eben als Ausgleichszulage. Jeder Pensionsantrag wird gleichzeitig auch als Antrag auf eine Ausgleichszulage gewertet. Mehr Details gibt es hier.

* Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft 

3. ÖBB Vorteilscard Senior:in:

Wer älter als 65 Jahre ist, kann mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) günstiger fahren. Wie genau sich der Preis der Senioren-Ermäßigung ausgestaltet, hängt allerdings vom jeweiligen Verkehrsverbund ab. Die Vorteilscard gibt es ab 29 Euro für ein Jahr. Um die Vorteilscard zu kaufen, ist es nicht notwendig, eine Pension zu beziehen. Wer allerdings bereits eine Pension bezieht und noch keine 65 Jahre alt ist – wie es vor allem bei Frauen der Fall sein kann –, kann keine kaufen. Menschen, die eine Ausgleichszulage oder Ergänzungszulage erhalten, können mit einer Berechtigung die “Vorteilscard Senior:in Frei” an ÖBB-Ticketschaltern kostenlos beantragen. Details gibt es hier.
 

4. KlimaTicket:

Wer ein KlimaTicket Ö (ehemals ÖBB-Österreichcard) hat, genießt nach Entrichten des Betrags freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Österreich. Für Pensionist:innen kostet das KlimaTicket 821 Euro statt regulär 1.095 Euro für ein Jahr. Details gibt es hier.
 

5. Kosten überprüfen:

Diese Arbeit kann einem leider kein Anbieter abnehmen. Denn es geht um die Übersicht über die eigenen Einnahmen und Ausgaben. Es lohnt sich, diese im Ruhestand neu zu bewerten. Warum? Nicht selten finden sich hier tolle Sparpotenziale. Das Familienhaus ist schon abbezahlt? Großartig! Vielleicht bleibt ja ein Betrag übrig, den man für die Enkel anlegen kann. Dafür bietet sich zum Beispiel das Generationendepot an. 

Bei einem besseren Überblick über die eigenen Finanzen unterstützt unser kostenloser Haushaltsplan. 

Bei Beträgen, die monatlich abgebucht werden, kann man z. B. einmal im halben Jahr hinterfragen: Brauche ich das wirklich noch? Geht es nicht auch günstiger? Hier schlummern jedenfalls Spar-Potenziale: 

  • Kostenpflichtige Abonnements aller Art
  • Mitgliedschaften in diversen Vereinen, die nicht wirklich genutzt werden
  • Apps für Fitness oder Kochen auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop
  • Verträge für Smartphone und Internet
  • Versicherungen, die man durch den Pensionsantritt nicht mehr benötigt
  • Die eigenen Strom-, Heizungs- und Wasser-Verträge überprüfen und vergleichen – falls möglich, kann man zu einem günstigeren Anbieter wechseln

Manche Abos lassen sich problemlos pausieren – manche auch ohne lange Fristen kündigen. Oft lohnen sich auch kostenlose Probe-Abos für nur wenige Wochen. Aber Achtung: Vor dem Abschließen eines Abonnements sollte man immer die Abmelden-Fristen beachten und das spätmöglichste Kündigungsdatum im Kalender vermerken. Einmal unterschrieben, verliert man das gerne schnell wieder aus den Augen und geht dann womöglich ein kostenpflichtiges Abo ein.

Manche Abos lassen sich problemlos pausieren – manche auch ohne lange Fristen kündigen. Oft lohnen sich auch kostenlose Probe-Abos für nur wenige Wochen. Aber Achtung: Vor dem Abschließen eines Abonnements sollte man immer die Abmelden-Fristen beachten und das spätmöglichste Kündigungsdatum im Kalender vermerken. Einmal unterschrieben, verliert man das gerne schnell wieder aus den Augen und geht dann womöglich ein kostenpflichtiges Abo ein.

6. Rezeptgebühren-Befreiung:

Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa, weil die Pension unter einem bestimmten Richtwert liegt – kann man von den Rezeptgebühren befreit werden. Details dazu gibt es hier. Übrigens: Treffen diese Voraussetzungen zu, muss man auch kein Service-Entgelt für die e-card entrichten. Dieses wird jährlich am 15. November eingehoben und beträgt für das anstehende Jahr 2024 13,35 Euro. 
 

7. Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe:

Künftig zahlen wir in Österreich keine GIS mehr, sondern eine Haushaltsabgabe. Pensionist:innen können sich aber nach wie vor davon befreien lassen. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der GIS. 

Fazit

Im Ruhestand ändert sich in der Regel die Art unseres Einkommens. Das kann auch die Geldbeträge beeinflussen, die uns zur Verfügung stehen. Mit Rabatten und durch weitere Möglichkeiten, dank des Alters weniger zu bezahlen, können wir an der einen oder anderen Stelle im Alltag bares Geld einsparen. Über weitere Vergünstigungen, wie etwa das Pflegegeld, Vergünstigungen in einzelnen Bundesländern oder die Mindestsicherung informiert die Webseite oesterreich.gv.at.

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbe­mitteilung und nicht um eine Anlage­empfehlung. Diese Werbe­mit­teilung ersetzt somit keine Anlage­beratung und berück­sichtigt weder die Rechts­vorschriften zur Förderung der Un­ab­hängigkeit von Finanz­analysen, noch unter­liegt sie dem Verbot des Handels im An­schluss an die Ver­breitung von Finanz­analysen. 

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