Willkommen in der Sparkasse der Stadt Amstetten AG

Wer wir sind

Die Sparkasse der Stadt Amstetten AG - kurz Sparkasse Amstetten genannt - ist eine Regionalbank im Mostviertel. Mit sechs Geschäftsstellen werden rund 20.000 Kunden im Einzugsgebiet und auch darüber hinaus betreut.

Die Sparkasse Amstetten beschäftigt 65 Mitarbeiter. Der Eigentümer der unabhängigen Sparkasse Amstetten ist die Sparkasse Amstetten Privatstiftung.

Die Merkmale der Sparkasse Amstetten:

  • Starke Gemeinwohlorientierung
  • Starke Verbundenheit zu den Gemeinden in der Region
  • Tiefe Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben
  • Starkes Engagement bei Freiberuflern und Privatkunden, speziell bei der Wohnraumfinanzierung 

Was wir leisten

Die Sparkasse Amstetten hat sich sowohl bei Privatkunden als auch bei vielen Unternehmen als ausgezeichnete regionale Bank im Mostviertel positionieren können. Den Kunden der Sparkasse Amstetten stehen als Beratungsstandorte die Geschäftsstellen Hausmening, Allersdorf, Wallsee, Gresten, Gaming und die Hauptanstalt in Amstetten zur Verfügung. Außerdem gibt es SB-Selbstbedienungsgeschäftsstellen bei denen die Kunden rund um die Uhr Bargeld abheben können.

Nachhaltiges Miteinander - Gründungsauftrag

 

Schon seit 1874 übernimmt die Sparkasse Amstetten Verantwortung, in dem sie einen Teil der Gewinne in verschiedensten Formen (Sponsorings, Förderungen etc.) an die Region wieder zurückgibt. Viele soziale, kulturelle und sportliche Projekte wurden gefördert bzw. wurden dadurch oft überhaupt erst möglich gemacht.

 

 

 

 Zahlen und Fakten der Sparkassen und Erste Bank in Österreich

Unser Vorstand

Vorstandsvorsitzender
Mag. Adolf Hammerl

Sparkasse der Stadt Amstetten AG
Hauptplatz 31
3300 Amstetten
Tel:05 0100 - 25452

Vorstand
Mag. Franz Reif

Sparkasse der Stadt Amstetten AG
Hauptplatz 31
3300 Amstetten
Tel.: 05 0100 - 25460

Unsere Mitarbeiter

Unser Aufsichtsrat

Woher wir kommen

Verantwortung

Der Gründungsgedanke der Sparkassen:

Gemeinwohlorientierung

Was die Sparkassen einzigartig macht, ist ihre Gründungsidee: Für sie steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung von Aufgaben für die Gesellschaft in der Gründungsurkunde. Die Sparkassen wurden vor beinahe 200 Jahren (die erste in Vereinsform der 1819 gegründeten Erste österreichische Spar-Casse) als Art der Selbsthilfe von verantwortlichen Bürgern gegründet, um allen Bevölkerungsschichten, auch weniger begüterten, die finanzielle Eigenvorsorge zu ermöglichen. Der Sparkassengedanke bedeutet somit letztlich Schutz und Fürsorge für alle.

Die Sparkassen sind mit rund 21.2 Mio. Euro jährlich aktive Förderer des kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens in ihren jeweiligen Regionen. Ihre starke regionale Verankerung bewirkt ihre Nähe zu den Menschen. Diese Nähe schafft  Vertrauen, ist aber auch Auftrag und Verpflichtung. Für die österreichischen Sparkassen stehen die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden im Mittelpunkt.

Die Sparkassengruppe besteht aus den 46 Bundesländersparkassen, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und der Erste Group Bank AG als Holdinggesellschaft. Erste Bank und die Sparkassen bilden ein flächendeckendes Netz von über 1.100 Zweigstellen in allen Bundesländern. Die 49 Mitglieder der Sparkassengruppe sind in sieben Landesverbänden organisiert. Insgesamt betreuen die Sparkassen österreichweit über 3,4 Mio. Kunden.

Regionale Bindung

Die Sparkassen in Österreich unterscheiden sich von anderen Sektoren der Kreditwirtschaft durch ihre Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, durch ihre enge Bindung an die Gemeinden, durch ihr hohes Engagement bei Freien Berufen sowie Privatkunden, unter anderem bei der Finanzierung von Wohnvorhaben und vor allem durch ihre hohe Corporate Social Responsibility gegenüber ihren Kunden, ihren Mitarbeitern und der Bevölkerung.

Und weil die Aufgaben der Sparkassen nicht nur der soziale Aspekt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung der Infrastruktur gehören, entwickelten sich die Sparkassen zu modernen Finanzdienstleistern. Sie sammeln Einlagen vor Ort ein und geben sie als Kredite für die regionale Wirtschaft weiter. Dadurch sind die Sparkassen fest in ihrer Region verwurzelt. Das verbindet sie auch mit der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort.

Die Dezentralität der Sparkassen ist heute ein besonders stabilisierendes Element. Die breit gestreute Veranlagung und das dezentrale Risikomanagement sorgen heute dafür, dass immer noch ausreichend Liquidität für die regionale Wirtschaft vorhanden ist. Als selbständige Institute fällen sie ihre Entscheidungen vor Ort und schneller als in komplexen Firmengebilden möglich wäre. Aus dieser Nähe zum Markt entstehen Kundenkenntnis und gegenseitiges Vertrauen. Und genau das ist die wichtigste Basis für Finanzgeschäfte der Sparkassen.

Haftungsverbund

Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen

Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Kern dieser Vereinbarung ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert. Im Haftungsverbund stehen wir Sparkassen mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.

Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen

1. in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und

2. in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren.

Die Kooperation in der Sparkassengruppe bietet zudem weitere Vorteile für alle KundInnen. Gemeinsam bilden wir neben der Haftungsgemeinschaft auch einen Zusammenschluss für die Produktentwicklung, den Vertrieb und das Marketing. Unsere KundInnen profitieren dadurch vom breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen und vom gemeinsamen technischen Fortschritt innerhalb der Sparkassengruppe. Der Haftungsverbund ermöglicht so auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot an inanzdienstleistungen und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.

 

 

Fragen zum Haftungsverbund:

Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung

Unsere Rechtsform

Sparkassenrecht – Organe der Sparkasse Amstetten

Organe der Sparkasse Amstetten sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 4 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt.

Der Aufsichtsrat übt die Kontrolle über den Vorstand aus.  Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 2 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl).

Die Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder im Aktienbuch eingetragene Aktionär berechtigt.  

 

Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen

Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.

Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).

Sparkassenaufsicht

Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.

Code of Conduct

Der „Code of Conduct“ beschreibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Sparkassengruppe gegenüber Stakeholdern wie dem Staat, den Kunden und den eigenen Mitarbeitern, denen sich die Sparkassen zu einem bestimmten Verhalten öffentlich verpflichten. Einen besonderen Schwerpunkt in unserem „Code of Conduct“ bildet zudem die regionale Verantwortung der Sparkassen gegenüber der Zivilgesellschaft.