Sie oder Ihr:e Partner:in sind 38 Jahre oder jünger? Wir unterstützen Ihren Traum von der ersten eigenen Wohnung oder Haus. Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung mit einem Startbonus von 2 % der Kreditsumme, auch bei Renovierung, Sanierung und Eigenmittelanteil bei Genossenschaftswohnungen.
Wofür kann ich den Startbonus nutzen?
- Kauf von Grundstück, Wohnung oder Haus
- Neubau eines Hauses bzw. Zu- oder Umbauten
- Renovierung, Sanierung, Modernisierung oder Energiesparmaßnahmen
- Eigenmittelanteil bei Genossenschafts- oder Mietkauf-Objekten
- Ablöse von Erbteilforderungen
Wie wird der Startbonus berechnet?
- 2 % Bonus der Kreditsumme (Obergrenze für die Berechnung 100.000 Euro)
- 2 Teilzahlungen je max. 2.000 Euro in den ersten 2 Jahren der Kreditlaufzeit
- Auszahlung am Beginn des 2. und 3. Jahres der Kreditlaufzeit (nicht Kalenderjahr)
- Auszahlung auf das Gehaltskonto bzw. Kreditverrechnungskonto
*Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Startbonus?
Die Auszahlung erfolgt automatisch bei Erfüllung der Voraussetzungen - jedoch ausschließlich auf ein Verrechnungskonto der Sparkasse Baden.
Neufinanzierungen
Abschluss eines Wohnkredits oder -darlehens bis 30.11.2024
Hauptwohnsitz in Österreich
Immobilie wird (zukünftig) von Kreditnehmer:in selbst bewohnt
Altersgrenze bis 38 Jahre
bei Gemeinschaftskrediten ist zumindest eine Person 38 Jahre oder jünger
Netto-Einkommen pro Jahr im Haushalt
1 Person: bis 50.000 Euro, 2 Personen: bis 70.000 Euro, für jede weitere Person ohne Einkommen: +10.000 Euro
Nur anwendbar auf Kredite mit einer Laufzeit von mind. 10 Jahren.
Für welche Kredite & Darlehen ist der Startbonus nutzbar?
Unsicher, wie hoch der Kredit sein darf?
Wie hoch darf Ihre monatliche Rate sein? Welche Förderungen können bei Wohnungskauf, Hauskauf oder Hausbau unterstützen? Welche Nebenkosten fallen an? Der Immobilienkredit-Rechner zeigt es Ihnen.
Fragen & Antworten zum Startbonus
- Den Bonus erhalten Sie nur, wenn der Sollzinssatz Ihres Kredits höher ist als 3 % pro Jahr (Stichtag: jeweils 31.12. vor Auszahlung der Förderung).
- Sie haben das Verrechnungskonto für Ihren Kredit bei uns, z. B. Ihr Gehaltskonto. Wenn Sie das Verrechnungskonto zum Zeitpunkt der Auszahlung geschlossen haben, entfällt die Auszahlung des Bonus.
Der Startbonus kann unabhängig von anderen Finanzierungen genutzt werden, wenn der Kredit zur Finanzierung des Hauptwohnsitzes dient. Der Startbonus gilt bis zu einem Kreditvolumen von 100.000 Euro und kann nur einmal pro Haushalt bezogen werden.
Bei Unsicherheit, ob Sie die Bedingungen zum Erhalt des Startbonus erfüllen, sprechen Sie mit ihrer Kundenbetreuer:in.
Nein, der Startbonus ist nur auf Neufinanzierungen anwendbar, die ab jetzt bis zum 30.11.2024 abgeschlossen werden.
Der Startbonus wird in 2 Teilbeträgen (je max. 2.000 Euro) am Beginn des 2. und 3. Jahres der Kreditlaufzeit (nicht Kalenderjahr) auf Ihr Verrechnungskonto bei der Sparkasse Baden ausgezahlt. Zudem müssen folgende Bedingungen für die Auszahlung erfüllt werden:
Mit dem Startbonus werden junge Menschen bis 38 (inklusive dem 38. Lebensjahr) bei der Finanzierung zu Wohnzwecken unterstützt. Wenn Sie bereits ein Eigenheim besitzen und das neue Eigenheim als Hauptwohnsitz nutzen, erhalten Sie auch den Bonus.
Lust auf den Startbonus?
Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.