Herzlich willkommen in der Sparkasse Egg
Die Sparkasse der Gemeinde Egg ist das Bregenzerwälder Bankunternehmen mit Hauptsitz in Egg und Geschäftsstellen in Schoppernau, Bezau und Hittisau. Als erste Bank der Bregenzerwälder ist die Sparkasse Egg auch seit vielen Jahren als "d'Wälderbank" bekannt. Die Sparkasse ist Mitglied des Kooperations- und Haftungsverbundes der österreichischen Sparkassen und des Österreichischen Sparkassenverbands.
Was zählt, sind die Menschen
In der Sparkasse der Gemeinde Egg arbeiten rund 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für das “Geldleben” ihrer Kunden:innen. Die Erfüllung dessen Wünsche und Bedürfnisse steht im Mittelpunkt.
Heimvorteil. Mit Sicherheit.
Nah in der Region. Noch näher bei den Menschen: Wir bieten unseren Kunden:innen kurze Wege und schnelle Entscheidungen - mit dem Know-how der Erste Bank und der gesamten österreichischen Sparkassengruppe. Mit unseren Geschäftsstellen und mit „George“ sind wir in Ihrer Nähe.
Sparkasse. Gut für unsere Region.
Die Sparkasse der Gemeinde Egg ist aktiver Förderer des kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der Regionen. Seit 1873 ist sie stark in der Region und Bevölkerung verankert und wichtiger Partner für die regionale Wirtschaft. Diese Nähe schafft Vertrauen, ist aber auch Auftrag und Verpflichtung.
Haftungsverbund
Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen
Der Sparkassen-Haftungsverbund - ein zusätzliches Sicherheitsnetz
Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Kern dieser Vereinbarung ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert. Im Haftungsverbund stehen wir Sparkassen mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.
Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen
1. in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und
2. in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe bietet zudem weitere Vorteile für alle KundInnen. Gemeinsam bilden wir neben der Haftungsgemeinschaft auch einen Zusammenschluss für die Produktentwicklung, den Vertrieb und das Marketing. Unsere KundInnen profitieren dadurch vom breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen und vom gemeinsamen technischen Fortschritt innerhalb der Sparkassengruppe. Der Haftungsverbund ermöglicht so auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Fragen zum Haftungsverbund:
- in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und
- in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs- Risikomess- und Risikokontrollverfahren
- Forderungen von Kreditinstituten
- Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR (ehemals § 23 BWG)
- ohne Rücksicht auf ihre Anrechenbarkeit (z.B. Partizipations-, Hybrid- oder Ergänzungskapital)
- Forderungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei
- Forderungen im Zusammenhang mit strafrechtlich zu verfolgenden Handlungen
Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Bank und den daran teilnehmenden österreichischen Sparkassen, in der die Mitglieder wechselseitig für die Auszahlung der Kundeneinlagen über den gesetzlich abgesicherten Betrag hinaus im Absicherungsfall (Konkurs) haften.
2002 haben die Erste Group Bank AG und ein Großteil der österreichischen Sparkassen den Haftungsverbund gegründet. Inzwischen ist die Erste Holding mit sämtlichen Sparkassen im Rahmen von Haftungsvereinbarungen verbunden.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes setzten auf eine intensivere und raschere Umsetzung des bisherigen Kooperationsweges (einheitliche Geschäfts- und Marktpolitik, rentabilitätsorientierte Arbeitsteilung, einheitlicher Marktauftritt) unter Einbindung ihres Zentralinstitutes Erste Group Bank AG als „Lead Bank“. Daneben wurde ein Frühwarnsystem zur Früherkennung und Vermeidung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Sparkassen etabliert sowie das wechselseitige Einstehen und die Verpflichtung zur sachlichen und finanziellen Unterstützung in der Sparkassengruppe – der Haftungsverbund – begründet, der, über die gesetzlich gebotene Einlagensicherung hinaus, bestimmte Forderungen von Kunden absichern soll.
Der Haftungsverbund wurde im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ausgebaut und parallel dazu die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern weiter intensiviert. Der gemeinsamen, jedoch im mehrheitlichen Anteilsbesitz der Erste Bank Oesterreich stehenden Haftungsgesellschaft wurden weitreichende Befugnisse gegenüber den Mitgliedern eingeräumt.
Mitglieder beim Haftungsverbund sind die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Erste Group Bank AG und die österreichischen Sparkassen in den Bundesländern. (Ausnahme Unicredit Bank Austria AG).
Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen
Im Absicherungsfall (das ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes) sind vom Haftungsverbund Kundenforderungen bis zu einer gewissen Höhe abgedeckt. Folgende Kundenforderungen seien beispielhaft genannt: Spareinlagen, Guthaben auf Giro- und Verrechnungskonten, Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren (wie z.B. Schuldverschreibungen oder Kassenobligationen der Erste Bank oder Sparkassen - Eigenemissionen).
Von der Absicherung nicht umfasst sind jedoch folgende Ausnahmen:
Voraussetzung für einen Absicherungsfall im Haftungsverbund ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe begründet eine Produktions-, Vertriebs-, Werbungs-, Spezialisierungs- und Garantiegemeinschaft, die Vorteile für alle Stakeholder bietet.
Verbraucher profitieren von der Verbreiterung und Modernisierung des Angebots und von dem technischen Fortschritt, der dadurch auf breiterer Basis innerhalb der Sparkassengruppe erzielt werden kann.
Der Haftungsverbund stellt sicher, dass auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot von allen von den Kunden benötigten Finanzdienstleistungen gewährleistet ist und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Weiters bestehen Effizienzvorteile für die Mitglieder des Haftungsverbundes. Die Haftungsverbundmitglieder ziehen aus der Zusammenarbeit Vorteile durch die gemeinsame EDV-Plattform und IT-Anwendungen, gemeinsame Entwicklung von Produkten, gemeinsames Produktmarketing und den einheitlichen Werbeauftritt. Beispiele für die umfassenden Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Kooperationsverbund sind das gemeinsame Vorgehen bei IT-Entwicklungen (Harmonisierung Marktservice), gemeinsame Produktentwicklungen (gemeinsames Aktionsprodukt zum Weltspartag), die Umsetzung einheitlicher Vertriebskonzepte (österreichweite Kooperation mit einer Handelskette).
Verbraucher, Sparkassen und Aufsicht ziehen daraus Vorteile, dass der Haftungsverbund vor allem jedoch danach trachtet, Sicherungsfälle dank des Frühwarnsystems erst gar nicht entstehen zu lassen und allfällige Probleme eines Mitgliedes durch die intern vorgesehenen Sanierungs- und Beteiligungsmaßnahmen bereits im Vorfeld gemeinsam zu lösen.