Kontowechsel für Verbraucher:innen

Nach dem Verbraucherkontenzahlungsgesetz haben Sie die Möglichkeit, von einem Kontowechsel-Service Gebrauch zu machen. Dabei nimmt, nach entsprechender Ermächtigung durch Sie, das empfangende Institut den Kontowechsel vor. Bei zwei oder mehr Kontoinhaber:innen ist die Ermächtigung jeder Kontoinhaber:in einzuholen.

Verlauf des Kontowechsels

Innerhalb von zwei Geschäftstagen nachdem Sie den Kontowechsel-Service beauftragt haben, fordert das empfangende Institut das übertragende Institut auf, folgende Schritte zu unternehmen - sofern Ihre Ermächtigung dies vorsieht:

a)     dem empfangenden Institut und - wenn von Ihnen ausdrücklich gewünscht - auch Ihnen eine Liste der bestehenden Daueraufträge und die verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die bei dem Kontowechsel transferiert werden, zu übermitteln.

b)     dem empfangenden Institut und - wenn von Ihnen ausdrücklich gewünscht - auch Ihnen die verfügbaren Informationen über wiederkehrende eingehende Überweisungen und von Zahlungsempfänger:innen veranlasste Lastschriften auf Ihr Zahlungskonto in den vorangegangenen 13 Monaten zu übermitteln.

c)     mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren (sofern das übertragende Institut keinen Mechanismus für die automatische Umleitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das beim empfangenden Institut geführte Zahlungskonto der Verbraucher:in vorsieht).

d)     Daueraufträge mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum zu stornieren.

e)     zu dem von Ihnen angegebenen Datum jeglichen verbleibenden positiven Saldo auf das bei dem empfangenden Institut eröffnete oder geführte Zahlungskonto zu überweisen und

f)       zu dem von Ihnen angegebenen Datum das bei dem übertragenden Institut geführte Zahlungskonto zu schließen.

Nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung des empfangenden Instituts unternimmt das übertragende Institut folgende Schritte - sofern Ihre Ermächtigung dies vorsieht:

a)     Es schickt innerhalb von fünf Geschäftstagen die Liste der bestehenden Daueraufträge und die verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die bei dem Kontowechsel transferiert werden sowie die verfügbaren Informationen über wiederkehrende eingehende Überweisungen und von Zahlungsempfänger:innen veranlasste Lastschriften auf Ihrem Zahlungskonto in den vorangegangenen 13 Monaten an das empfangenden Institut ab;

b)     Es akzeptiert mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum auf dem Zahlungskonto keine eingehenden Überweisungen und Lastschriften mehr (sofern das übertragende Institut keinen Mechanismus für die automatische Umleitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das von der Verbraucher:in beim empfangenden Institut geführte oder eröffnete Zahlungskonto vorsieht).

c)     Es storniert Daueraufträge mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum.

d)     Es überweist zu dem in der Ermächtigung angegebenen Datum den verbleibenden positiven Saldo des Zahlungskontos auf das beim empfangenden Institut eröffnete oder geführte Zahlungskonto.

e)     Es schließt Ihr Zahlungskonto, unbeschadet einer allenfalls im Rahmenvertrag entsprechend § 51 Abs 1 Zahlungsdienstegesetz 2018 vereinbarten Kündigungsfrist, zu dem in der Ermächtigung angegebenen Datum, sofern Sie keine ausstehenden Verpflichtungen auf diesem Zahlungskonto mehr haben und die Schritte nach den Buchstaben a, b und d dieses Absatzes vollzogen wurden. Das übertragende Institut setzt Sie umgehend in Kenntnis, wenn Ihr Zahlungskonto aufgrund solcher noch offenen Verpflichtungen nicht geschlossen werden kann.

Innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der vom übertragenden Institut angeforderten Angaben unternimmt das empfangende Institut, wie und sofern Ihre Ermächtigung dies vorsieht, und in dem Umfang, in dem die vom übertragenden Institut oder Ihnen übermittelten

Angaben dies dem empfangenden Institut erlauben, folgende Schritte:

a)     Es richtet die von Ihnen gewünschten Daueraufträge ein und führt diese mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung genannten Datum aus.

b)     Es trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Lastschriften zu akzeptieren, und akzeptiert diese mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum.

c)     Es informiert Sie gegebenenfalls über anfallende Entgelte sowie Ihre Rechte dem empfangenden Institut den Auftrag zu erteilen:

-  Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides zu begrenzen;
-  falls das Mandat gemäß dem Zahlverfahren kein Erstattungsrecht vorsieht, vor Belastung ihres Zahlungskontos jede Lastschrift anhand der Mandatsangaben zu überprüfen und zu kontrollieren, ob der Betrag und die Periodizität der vorgelegten Lastschrift den Vereinbarungen im Mandat entsprechen;
-  sämtliche Lastschriften auf das Zahlungskonto oder sämtliche von einer oder mehreren genannten Zahlungsempfänger:innen veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger:innen veranlasste Lastschriften zu autorisieren;

d)     Es teilt den in der Ermächtigung genannten Zahlern, die wiederkehrende eingehende Überweisungen auf Ihr Zahlungskonto tätigen, die Angaben zu Ihrer neuen Zahlungskontoverbindung beim empfangenden Institut mit und übermittelt ihnen eine Kopie Ihrer Ermächtigung. Verfügt das empfangende Institut nicht über alle Informationen, die es zur Unterrichtung der Zahler:in benötigt, so fordert es Sie oder das übertragende Institut auf, ihm die fehlenden Informationen mit zuteilen.

e)     Es teilt den in der Ermächtigung genannten Zahlungsempfänger:innen, die im Lastschriftverfahren Geldbeträge von Ihrem Zahlungskonto abbuchen, die Angaben zu Ihrer neuen Zahlungskontoverbindung beim empfangenden Institut sowie das Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind, mit und übermittelt ihnen eine Kopie Ihrer Ermächtigung. Verfügt das empfangende Institut nicht über alle Informationen, die es zur Unterrichtung der Zahlungsempfänger:innen benötigt, so fordert er Sie oder das übertragende Institut auf, ihm die fehlenden Informationen mitzuteilen.

f)       Entscheiden Sie sich dafür, den Zahler:innen oder Zahlungsempfänger:innen die Informationen nach Buchstaben d und e dieses Absatzes persönlich zu übermitteln, anstatt dem empfangenden Institut Ihre diesbezügliche ausdrückliche Einwilligung zu geben, so stellt das empfangende Institut Ihnen Musterschreiben zur Verfügung, die die Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung sowie das in der Ermächtigung angegebene Datum enthalten.

Erleichterung der grenzüberschreitenden Kontoeröffnung

Wenn Sie bei uns Inhaber:in eines Zahlungskontos ohne offene Kontoverpflichtungen sind und bei einer Zahlungsdienstleister:in in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Zahlungskonto eröffnen wollen, unterstützen wir Sie auf Anfrage gerne bei folgenden Punkten:

a)     Wir stellen Ihnen gemäß Ihrer Aufforderung kostenlos ein Verzeichnis mit allen laufenden Daueraufträgen und von Ihnen als Zahler:in veranlassten Lastschriftmandaten (sofern verfügbar) zur Verfügung. Dieses Verzeichnis enthält auch Informationen über alle wiederkehrenden eingehenden Überweisungen und von Zahlungsempfänger:innen veranlasste wiederkehrende Lastschriften auf Ihrem Zahlungskonto der letzten 13 Monate.

b)     Wir überweisen gemäß Ihrer Aufforderung einen etwaigen auf Ihrem Zahlungskonto bei uns verbliebenden positiven Saldo auf das bei der neuen Zahlungsdienstleister:in durch Sie eröffnetes Zahlungskonto. Hierfür benötigen wir von Ihnen lediglich die Angabe der entsprechenden IBAN der Zahlungsempfänger:in.

c)     Wir schließen gemäß Ihrer Aufforderung Ihr bei uns bestehendes Zahlungskonto, was einer Kündigung Ihres Kontorahmenvertrages entspricht.

Information zum Verfahren zur alternativen Streitbeilegung

Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien wenden (www.bankenschlichtung.at) oder auch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien damit befassen.

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