Bin ich eigentlich krankenversichert?

Wann sich eine private Zusatzversicherung auszahlt

Im Falle einer Krankheit steht eine schnelle Genesung an oberster Stelle. Gedanken über mögliche Arztkosten? Macht man sich meist nicht. Muss man in Österreich auch nicht. Denn hier gilt die gesetzliche Krankenversicherung, auch Pflichtversicherung genannt, die die notwendigen Behandlungskosten übernimmt. Wir erklären, was sie abdeckt – und wann sich eine zusätzliche private Krankenversicherung auszahlt.  

Bin ich überhaupt versichert?

In Österreich gibt es die gesetzliche Krankenversicherung – man kann es sich also nicht aussuchen, ob man versichert ist oder nicht. Versicherte können sich also weder für oder gegen eine Versicherung entscheiden noch einen bestimmten Krankenversicherungsträger aussuchen. Die Pflichtversicherung gilt für alle unselbstständig Erwerbstätigen oder Selbstständigen in Österreich sowie für bestimmte Angehörige. 

Wer über der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro monatlich) verdient, ist automatisch pflichtversichert. Für Personen, die nicht oder nur teilweise sozialversichert sind, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung. 

Im Großen und Ganzen bedeutet das, dass für unsere medizinische Grundversorgung gesorgt ist. 

Kann ich mir meinen Versicherungsträger aussuchen?

Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zahlen monatlich in den Topf der Sozialversicherung ein. Aus diesem Topf werden dann die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsvorsorge gezahlt. Welchem Versicherungsträger man angehört, kann man sich nicht aussuchen. Wir werden je nach unserer Tätigkeit zugeordnet.

  • Unselbstständig Erwerbstätige und Pensionist:innen: ÖGK
  • Selbstständige und Freiberufler: SVS
  • Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau: BVAEB

“Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich bei ihren Eltern mitversichert. Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden. Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bei den Eltern kostenlos mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums, zum Beispiel durch Zeugnisse.”

“Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich bei ihren Eltern mitversichert. Junge Menschen, die auf Arbeitsuche sind, können bis zu 24 Monate ab dem 18. Geburtstag oder ab dem Ende einer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden. Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bei den Eltern kostenlos mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums, zum Beispiel durch Zeugnisse.”

Wie lange kann mein Kind bei mir mitversichert sein?

Damit Jugendliche bei ihren Eltern mitversichert werden, dürfen sie nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdienen. Das ist 2023 die Geringfügigkeitsgrenze. Wird dieser Wert überschritten, werden die jungen Arbeitnehmer:innen von ihrer Arbeitgeber:in automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet und sind somit eigenständig versichert.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Schüler:innen oder Studierende im Sommer ihr eigenes Geld verdienen. Ist das Praktikum beendet oder wird nach dem Sommer geringfügig weitergearbeitet, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Mitversicherung von Kindern in Ausbildung ist längstens bis zum 27. Geburtstag möglich, wenn keine eigene Krankenversicherung vorliegt. 

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Salopp gesagt: Alles Erforderliche, was man zum Gesundwerden benötigt. Zu den gesetzlichen Pflichtleistungen zählen:

  • Ärztliche Untersuchungen bei Vertragsärzt:innen, Medikamente oder Heilbehelfe (Hörgeräte, Rollstuhl, Bandagen), Pflege in Anstalten oder medizinische Hauskrankenpflege
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Wird man infolge einer Krankheit arbeitsunfähig, erhält man Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsgeld zur finanziellen Absicherung
  • Mütter erhalten vor und nach einer Entbindung mit dem sogenannten Wochengeld Sach- und Geldleistungen
  • Jugendlichen-, Vorsorge- und Gesundenuntersuchungen

Zahle ich die gesetzliche Pflichtversicherung?

Wie hoch die monatliche Prämie ist, hängt von der Höhe des persönlichen Einkommens ab. Allgemein kann man sagen: Arbeitnehmer:innen zahlen rund 18 % ihres monatlichen Einkommens in die Sozialversicherung ein. Darum muss man sich aber nicht selbst kümmern, diese Lohnnebenkosten werden ganz automatisch abgezogen. 

Menschen, die weniger als 500,19 Euro im Monat verdienen, haben die Möglichkeit zur freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Kinder, aber auch Partner:nnen, Personen, die mit einem gemeinsam im Haushalt leben oder pflegende Angehörige sind, können kostenlos oder zu einem geringen Beitrag bei der eigenen Krankenversicherung mitversichert werden. Jene Menschen, die keinen gesetzlichen Versicherungsschutz haben (z. B. nicht erwerbstätige EU-Bürger:innen) können sich freiwillig selbst versichern. 

Kündigung: Bin ich dann noch versichert?

Wenn die gesetzliche Krankenversicherung mit meiner Arbeit zusammenhängt: Was passiert dann mit meiner Versicherung bei einer Kündigung? Erlischt sie dann sofort?  

Ganz und gar nicht. Egal, ob man selbst kündigt oder eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält: Man hat 6 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Krankenbehandlungen (sogenannte “Sachleistungen”). Wird man dann krank, so hat man 3 Wochen nach Job-Ende noch Anspruch auf Krankengeld (sogenannte “Geldleistung”). Sobald man beim AMS gemeldet ist, ist man auch krankenversichert. 

Wird man als Arbeitnehmer:in krank und kann nicht arbeiten, muss man sich keine Sorgen über die persönliche finanzielle Situation machen. Arbeitsunfähige erhalten von ihrer Arbeitgeber:in in Verbindung mit diesem Ausfall mindestens 6 Wochen lang eine sogenannte Entgeltfortzahlung. Das ist ein Betrag in Höhe des bisher gewohnten Gehalts inkl. aller Zulagen. 4 weitere Wochen gibt es den gleichen Betrag, wobei die Arbeitgeber:in die Hälfte bezahlt, die andere Hälfte kommt von der Sozialversicherung. Ist die Entgeltfortzahlung ganz ausgeschöpft, gibt es von der Sozialversicherung sogenanntes Krankengeld.

Wird man als Arbeitnehmer:in krank und kann nicht arbeiten, muss man sich keine Sorgen über die persönliche finanzielle Situation machen. Arbeitsunfähige erhalten von ihrer Arbeitgeber:in in Verbindung mit diesem Ausfall mindestens 6 Wochen lang eine sogenannte Entgeltfortzahlung. Das ist ein Betrag in Höhe des bisher gewohnten Gehalts inkl. aller Zulagen. 4 weitere Wochen gibt es den gleichen Betrag, wobei die Arbeitgeber:in die Hälfte bezahlt, die andere Hälfte kommt von der Sozialversicherung. Ist die Entgeltfortzahlung ganz ausgeschöpft, gibt es von der Sozialversicherung sogenanntes Krankengeld.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

In Österreich schließt man eine private Krankenversicherung freiwillig und zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung ab. Deshalb wird sie oft auch Zusatzversicherung genannt.

Es stellt sich also nicht die Frage, ob man versichert sein möchte oder nicht. Die Frage ist vielmehr, in welchem Umfang eine Zusatzversicherung sinnvoll ist. Folgende Fragen helfen dabei, ein erstes Gefühl im Dschungel der Informationen zu bekommen:

  • Habe ich das Gefühl, dass meine Wohlbefinden-Wünsche und gesundheitlichen Bedürfnisse durch die Pflichtversicherung gedeckt sind? 
  • Nehme ich gerne besondere Behandlungsmethoden in Anspruch?
  • Habe ich ausreichend Zeit zur Verfügung oder benötige ich schnelle Termine? 
  • Möchte ich bei bestimmten Spezialist:innen oder in gewissen privaten Kliniken behandelt werden?
  • Lasse ich es darauf ankommen und gebe einmal womöglich viel Geld für meine Gesundheit aus? Oder möchte ich lieber eine konstante Vorsorge ohne Überraschungen?

Was ist eine private Krankenversicherung?

Wer privat zusatzversichert ist, kann freiwillig unterschiedliche zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen – und damit diverse Vorteile genießen. 

Je nach Budget, den Wünschen und persönlichem Bedarf kann man sich die Versicherung aus zwei Bereichen zusammenstellen. 

  • Zusatzversicherung bei Privatärzt:in
    • Freie Wahl der Ärzt:innen 
    • Kürzere Wartezeiten und schnelle Termine
    • Fixer monatlicher Beitrag – und keine bösen Überraschungen, wenn man einmal krank wird und Behandlungen bezahlen muss. 
    • Rechnungen, die bei ambulanten Behandlungen von Wahlärzt:innen ausgestellt werden, kann man bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Fast immer bekommen wir dabei einen Teil erstattet. Diese Bestätigung sowie die Rechnung reichen wir bei der Privatversicherung ein und bekommen den Rest von der Privatversicherung bis zum in der Versicherung ausgewählten Umfang wieder erstattet.
  • Zusatzversicherung für eine Sonderklasse im Krankenhaus
    • Deckt die Kosten für stationäre Behandlungen (wie private Spitals-Aufenthalte) ab oder für Behandlungen auf besonderen Krankenstationen. 

Unterschied gesetzliche und private Krankenversicherung

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