Herzlich willkommen
in der Sparkasse Feldkirch
Seit 1842 ist die Sparkasse Feldkirch das Sparinstitut der Region: Verwaltete Kundengelder von ca. 1,7 Mrd. Euro spiegeln das Vertrauen wider, das unserer Sparkasse entgegengebracht wird.
Was zählt, sind die Menschen.
Die Sparkasse Feldkirch ist einer der bedeutendsten Arbeitgeber in der Region. Mehr als 230 Mitarbeiter:innen arbeiten gerne für das “Geldleben” unserer 53.000 Kund:innen. Als einziges Geldinstitut Vorarlbergs ist die Sparkasse Feldkirch seit 1998 “Ausgezeichneter Lehrbetrieb” und hat in den letzten Jahren zahlreiche Lehrlinge ausgebildet, viele davon mit Auszeichnung.
Heimvorteil. Mit Sicherheit.
Nah in der Region. Noch näher bei den Menschen: Wir bieten unseren Kund:innen kurze Wege und schnelle Entscheidungen - mit dem Know-how der Erste Bank und der gesamten österreichischen Sparkassengruppe. Mit unseren Filialen und der s Wohnbank sowie den beiden KommerzCenter Feldkirch und Götzis sowie mit „George“ sind wir in Ihrer Nähe. Und mit einer Eigenmittelquote* von über 28 % (gesetzl. Erfordernis: 8 %) ist die Sparkasse Feldkirch Ihr stabiler und sicherer Partner mit “Heimvorteil”.
Sparkasse. Gut für unsere Region.
Als größtes Geldinstitut im Bezirk ist die Sparkasse Feldkirch stark in unserer Region und Bevölkerung verankert und somit ein wichtiger Partner für die regionale Wirtschaft. Seit 1842. Diese Nähe und Verlässlichkeit schaffen Sicherheit. Und genau diese Sicherheit hat gerade jetzt mehr Bedeutung denn je, 15 x in Ihrer Nähe.
(*) Stand 31.12.2022
SPARKASSE DER STADT FELDKIRCH – Zentrale
Sparkassenplatz 1, Postfach 50
6800 Feldkirch
Telefon − zentrale Vermittlung: +43(0)5 0100 - 43600
Telefon – 24h Service: +43(0)5 0100 – 20604
Telefax: +43(0)5 0100 9 – 43600
E-Mail: info@feldkirch.sparkasse.at
Internet: www.sparkasse-feldkirch.at
Facebook: www.facebook.com/spkfeldkirch
Instagram: www.instagram.com/sparkasse.feldkirch
Swift Code/BIC: SPFK AT 2B XXX
Bankleitzahl: 20604
Firmenbuch-Nr. FN 64331 f
Handelsgericht LG Feldkirch
UID Nr. ATU 36428308
Unsere Filialen
Kontakt, Kompetenzen, Öffnungszeiten, Services, Barrierefreiheit, Mitarbeiter, Standort
Filial-Leiter
Sinan Aksu MBA
Leiter Filiale Feldkirch-Stadt
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43836
Betr.oec. Thomas Gstöhl
Leiter Filiale Götzis
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43966
Markus Bell
Leiter Filiale Frastanz
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43861
Patrick Lindl
Leiter Filiale Gisingen
Tel.: +43 (0)5 0100 – 43995
Marko Milenkovic
Leiter Tosters
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43835
Marcel Luger
Leiter Filiale Rankweil
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43877
Jochen Scherzinger
Leiter Filiale Klaus
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43935
Peter Gut
Leiter Filiale Tisis
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43906
Ramona Holzhacker
Leiterin Filiale Altenstadt
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43745
Jürgen Schneider
Leiter Filiale Mäder
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43785
Christoph Gassner
Leiter Filiale Sulz-Röthis
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43790
Roland Ladinek
Leiter Filiale Nofels
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43761
Jürgen Schneider
Leiter Filiale Koblach
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43785
Mathias Breuß
Leiter s WOHNBANK
Tel.: +43 (0)5 0100 - 43923
Beratungszeiten
Montag bis Freitag 7 - 19 Uhr, nach Terminvereinbarung
Vorstandsbereich
Bilanzzahlen
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Hierbei handelt es sich nicht um eine der gesetzlichen Form entsprechenden Veröffentlichung der Jahresabschlüsse. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den gegenständlichen Jahresrechnungen lediglich um Auszüge der iSd § 281 Abs. 1 UGB erstellten Jahresabschlüsse handelt. Die vollständigen Jahresabschlüsse wurden geprüft und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden abgegeben. Weiters wurden die vollständigen Jahresabschlüsse in der Österreichischen Sparkassenzeitung veröffentlicht.
Der Sparkassen-Haftungsverbund
Das zusätzliche Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen
Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Kern dieser Vereinbarung ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert. Im Haftungsverbund stehen wir Sparkassen mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.
Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen
1. in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und
2. in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe bietet zudem weitere Vorteile für alle Kund:innen. Gemeinsam bilden wir neben der Haftungsgemeinschaft auch einen Zusammenschluss für die Produktentwicklung, den Vertrieb und das Marketing. Unsere Kund:innen profitieren dadurch vom breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen und vom gemeinsamen technischen Fortschritt innerhalb der Sparkassengruppe. Der Haftungsverbund ermöglicht so auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung
Unsere Rechtsform
Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen
Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.
Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.
Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.
Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der/die Bürgermeister:in oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.
Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen
Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.
Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).
Sparkassenaufsicht
Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.