Geschäftsbedingungen der österreichischen Sparkassen
Zur Übersicht aller
GegenüberstellungenHier können Sie unsere Geschäftsbedingungen downloaden:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Spezielle Bedingungen – Sparen & Anlegen
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Spezielle Bedingungen – Finanzieren
Spezielle Bedingungen – Zahlungsverkehr
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Spezielle Bedingungen – Service
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Spezielle Bedingungen – Internetbanking
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Spezielle Bedingungen – Einlagensicherung/Anlegerentschädigung
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Bestimmungen für Spareinlagen Sparkasse Frankenmarkt AG
"Bestimmungen für Spareinlagen“:
4.2. Änderungen des vereinbarten Zinssatzes erfolgen gegenüber Verbrauchern aufgrund der unten stehenden Zinsgleitklausel:
Zinsgleitklausel:
Der vereinbarte Zinssatz wird an die Veränderungen des Zinsniveaus in folgender Weise angepasst:
Als Indikator wird der Mindestbietungssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank festgelegt. Der Indikator wird in dem quartalsweise erscheinenden Heft 'Statistiken - Daten & Analysen' der Oesterreichischen Nationalbank, Tabelle 2.3 'Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems' dargestellt.
Als Indikatorzinssätze für die jeweiligen Zinsanpassungen werden die unten angeführten Prozentsätze des „Mindestbietungssatzes für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank herangezogen:
a.) für täglich fällige Sparbücher (z.B. Basiszinssatzsparbücher) und 1-Monats-Sparbücher:
100% des Indikators
b.) für Sparbücher mit vereinbarter Anlagedauer (z.B. 6 Monate): 100% des Indikators
Die Zinssatzanpassung erfolgt mit Wirkung am jeweils den beiden Beobachtungsquartalen folgenden 12.1., 12.4., 12.7. und 12.10..Die jeweils gültigen Zinssätze werden im gleichen Umfang angepasst (erhöht oder gesenkt), um welchen sich der errechnete Indikatorzinssatz im Vergleich des jeweils letzten Monatsultimos des vorletzten Beobachtungsquartals gegenüber dem Indikatorzinssatz des jeweils letzten Monatsultimos des letzten Beobachtungsquartals verändert hat (z.B. Vergleich März 2007 mit Juni 2007, entsprechende Zinsanpassung erfolgt per 12.07.2007). Der aus der Änderung errechnete Zinssatz wird kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte auf- bzw. abgerundet. Als Höchstzinssatz gilt die von der ÖNB veröffentlichte SMR-Emittenten-Gesamt des 1 Monats des Beobachtungsquartals.
Nimmt die Sparkasse keine Zinssatzsenkung vor, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist die Sparkasse berechtigt, diese Zinssatzsenkung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden Zinssatzerhöhung zu verrechnen.
Falls die Bekanntgabe des obgenannten Indikators (Mindestbietungssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank) durch die Oesterreichische Nationalbank überhaupt oder in der derzeitigen Form zukünftig unterbleiben sollte, wird die Sparkasse die Zinsanpassung anhand von Indikatoren vornehmen, die wirtschaftlich den jetzt vereinbarten Indikatoren so nahe wie möglich kommen. In diesem Fall wird die Sparkasse Ihnen die neuen Indikatoren schriftlich bekannt geben.
4.3. Bei Sparbüchern, welche ab dem 01.01.2007 neu eröffnet werden, erfolgt die erstmalige Zinsenanpassung gemäß der oben angeführten Zinsgleitklausel zum übernächsten Anpassungstermin.
4.4. Sollte ein Kunde mit der Sparkasse eine individuelle Zinssatzvereinbarung treffen, so wird sich die Sparkasse mit dem Kunden darauf einigen, dass der entsprechende Zinssatz nur für die vereinbarte Dauer gewährt, dass die erste Anpassung des Zinssatzes gemäß der oben angeführten Zinsgleitklausel zum übernächsten Anpassungstermin erfolgen und dass nach Ablauf dieser Laufzeit eine Herabsetzung dieses Zinssatzes um 1,0% erfolgen wird.
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, auf die Herabsetzung des Zinssatzes um 1,0% nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu verzichten und dem Kunden den individuellen Zinssatz für eine weitere Laufzeit von einem Jahr zu gewähren. Eine eigene Verständigung des Kunden erfolgt weder bei der Herabsetzung noch bei Prolongation der Laufzeit. Die gesamte individuelle Zinssatzvereinbarung bzw. die Vornahme der Senkung des Zinssatzes/Prolongation der Laufzeit wird lediglich durch Eindruck im Sparbuch ersichtlich gemacht.