aus der Stiftungsurkunde zu „Zweck der Stiftung (§ 3)“:
(1) Zweck der Privatstiftung ist die Förderung der Entwicklung der Talente und Fähigkeiten der Menschen im wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet der Sparkasse Frankenmarkt AG insbesondere auf den Gebieten
a) der Wirtschaft und Technik,
b) der Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit,
c) der Wissenschaft und Kunst,
d) der Forschung,
e) der Kultur und Bildung,
f) der Heimatpflege,
g) der Umwelt
h) der Gesundheitspflege und der Fürsorge
i) des Sports
(2) Zweck der Stiftung ist auch die Pflege und die Förderung des Sparkassengedankens.
(4) Die Privatstiftung soll dauerhaft an der Sparkasse Frankenmarkt AG als Aktionär beteiligt bleiben, soweit nicht wirtschaftliche Erfordernisse andere strukturelle Maßnahmen erforderlich machen. Freie Mittel sind bei Bedarf zur Erhaltung der Beteiligung zu investieren.
Begünstigte:
Als Begünstigte dürfen nur Gebietskörperschaften und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen festgestellt werden, die ihre Aufgaben im wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich der Sparkasse entfalten.
Der Stiftungsvorstand hat Begünstigte, die nicht mehr die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zum Gegenstand haben, auszuschließen.
Die Begünstigten haben zu bestätigen, dass eine widmungsgemäße Verwendung der Mittel erfolgt.