3 Tipps für die Pension

Wie kann ich mich bestmöglich vorbereiten?

Das Thema Pension ist für viele so eine Sache. Einerseits ist da die Freude, man schmiedet Pläne für eine Ära ohne Arbeit. Andererseits tauchen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Was wird der nächste Lebensabschnitt bringen? Wird man mit der Pension auskommen? 

Viele beschäftigen sich viel zu spät mit diesen Fragen. Oder gar nicht. Das kann zu unangenehmen Überraschungen und Frustration führen. Je früher man sich mit der Pension auseinandersetzt, desto eher kann man aktiv handeln und planen. Und damit finanziell unabhängig und sorgenfrei bleiben. 

Die 3 häufigsten Überraschungen in der Pension und unsere Tipps, um sie zu vermeiden. 

1. Die Einnahmen und Ausgaben verändern sich

Mit der Pension verändern sich die monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Verständlich – wird das Gehalt doch durch die Auszahlung der Pension ersetzt. Aber da gibt es noch mehr! 

Neben der staatlichen Pension kann man später auch Einkünfte aus einer privaten Pensionsvorsorge erhalten, so man selbst eine eingezahlt hat, oder aus einer betrieblichen Zusatzpension. Diese ist eine ergänzende, freiwillige Leistung zur gesetzlichen Pension, die Arbeitgeber:innen ihren Arbeit­nehmer­:innen zusagen. Das bedeutet: Nicht jeder bekommt eine Betriebspension. 

In der Pension können aber auch ganz neue Einkünfte hinzukommen. Etwa, weil man aus dem großen Familienhaus ausgezogen ist und es nun vermietet. Auch manche Ausgaben können mit dem Eintritt in den Ruhestand wegfallen. Zum Beispiel, weil man den Wohnkredit nun abbezahlt hat und keine monatlichen Ratenzahlungen mehr hat. Weil man dann keine Kinderbetreuungskosten mehr zu stemmen hat oder – da man ja bereits im Ruhestand ist – nicht mehr in die private Pensionsversicherung einzahlt. 

Viele Menschen sind im Ruhestand trotzdem von der Pensionslücke überrascht.  

Was ist die Pensionslücke? 

Die Pensionslücke ist der Unterschied zwischen dem letzten Einkommen vor der Pension und der staatlichen Pension. Die Pension sollte rund 80 % des letzten Erwerbseinkommens erreichen. Aktuell liegt die durchschnittliche Pensionslücke in Österreich bei rund 50 %.

Was ist die Pensionslücke? 

Die Pensionslücke ist der Unterschied zwischen dem letzten Einkommen vor der Pension und der staatlichen Pension. Die Pension sollte rund 80 % des letzten Erwerbseinkommens erreichen. Aktuell liegt die durchschnittliche Pensionslücke in Österreich bei rund 50 %.

Wie groß die Pensionslücke schließlich ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab – etwa, wie viele Jahre man in seinem Leben tatsächlich gearbeitet und wie viel man verdient hat. Um die persönliche Pensionslücke aufzufüllen, sollte man sich so früh wie möglich mit den eigenen Finanzen beschäftigen und Optionen für die Zukunft überlegen, um die Lücke zu schließen. Weil Frauen im Schnitt rund 6 Jahre länger als Männer leben, sind sie auch länger von der Pensionslücke betroffen.

Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen 

Um zu erfahren, mit wie viel Geld man später einmal rechnen kann, ist es hilfreich, seine Einnahmen und Ausgaben hochzurechnen. Einmal für heute – und einmal für die Pension. Nicht nur ermittelt man so sein künftiges Haushaltsbudget. Man sieht auch, wie viel Geld man später einmal benötigen wird, um den momentanen Lebensstand halten zu können. 

Unser Tipp: Beide Haushaltspläne ausdrucken und gemeinsam mit der Partner:in oder den Kindern ausfüllen. 

Details zur Höhe des persönlichen Pensionskontos erhält man hier. Die monatliche Rentenleistung von privaten Pensionsversicherungen und betrieblichen Zusatzpensionen findet man in der Regel online und in den Versicherungspolizzen. 

Details zur Höhe des persönlichen Pensionskontos erhält man hier. Die monatliche Rentenleistung von privaten Pensionsversicherungen und betrieblichen Zusatzpensionen findet man in der Regel online und in den Versicherungspolizzen. 

Pensionslücke: So halte ich meinen Lebensstandard 

Nach der Gegenüberstellung des Status quo und der künftigen Einnahmen und Ausgaben landen viele auf dem harten Boden der Realität. Das ist nur zu verständlich: In Österreich gibt es zwischen der staatlichen Pension und dem letzten Erwerbseinkommen eine Pensionslücke von knapp 50 %. Die gute Nachricht ist: Man kann diese Pensionslücke über die Jahre hinweg mit unterschiedlichen Anlage-, Versicherungs- oder Sparmöglichkeiten im Voraus für später auffüllen. 
 

  • Rechtzeitig sparen und anlegen:
    Beim Entnahmeplan (auch Auszahlungsplan genannt) geht es, wie der Name schon verrät, darum, regelmäßig Geld aus seinem Ersparten zu entnehmen. Dabei wird zuerst ein Vermögen in verschiedene Anlageklassen investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Danach werden kleinere Teilbeträge regelmäßig ausgezahlt. Meist kann man sich dabei entscheiden, ob man nur die Rendite (z. B. die Zinsgewinne oder Wertsteigerungen) ausgezahlt haben möchte oder ob auch auf Anteile des veranlagten Kapitals zugegriffen werden soll. Vereinfacht gesagt, sorgt der Entnahmeplan später dafür, dass man über einen bestimmten Zeitraum hinweg regelmäßig Geld – quasi ein Einkommen – ausgezahlt bekommt. So kann man den Lebensstandard im Alter halten. Der Entnahmeplan hat aber auch Risiken, über die man sich im Voraus gründlich informieren sollte.

  • Frühzeitig vorsorgen:
    Wer seine Finanzen frühzeitig im Blick hat und sich der verschiedenen Herausforderungen "für später" bewusst ist, kann der Pensionslücke mit kleinen monatlichen Beiträgen vorbeugen. Eine private Pensionsvorsorge schafft hier Abhilfe.   

  • Abfertigung ansammeln:
    Mit dem Pensionsantritt bekommt man in der Regel auch eine Abfertigung ausgezahlt. Das sind jene Beiträge, die Arbeitgeber für einen in die betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt haben. Diese kann gut genutzt werden, um das geringere Einkommen in der Pension auszugleichen.

Abfertigung übertragen 

Eine Abfertigung lässt sich nicht nur in die Mitarbeitervorsorgekasse eines neuen Arbeitgebers übertragen. Man kann sie auch in seine private Pensionszusatzversicherung übernehmen. Geht man in Pension, wir die “Abfertigung alt” automatisch ausgezahlt. Die “Abfertigung neu” kann man sich entweder auszahlen oder als Prämie für eine Pensions-Zusatzversicherung überweisen lassen. Die s Sofort Pension ermöglicht eine sofortige Rente und dadurch eine Erhöhung des Einkommens in der Pension.

Abfertigung übertragen 

Eine Abfertigung lässt sich nicht nur in die Mitarbeitervorsorgekasse eines neuen Arbeitgebers übertragen. Man kann sie auch in seine private Pensionszusatzversicherung übernehmen. Geht man in Pension, wir die “Abfertigung alt” automatisch ausgezahlt. Die “Abfertigung neu” kann man sich entweder auszahlen oder als Prämie für eine Pensions-Zusatzversicherung überweisen lassen. Die s Sofort Pension ermöglicht eine sofortige Rente und dadurch eine Erhöhung des Einkommens in der Pension.

2. Die Pension kommt nicht automatisch 

Hurra, endlich in Pension gehen! Doch Moment mal: auf dem Konto hat sich irgendwie noch nichts getan? Richtig. Das kann passieren. Die erste Pension kommt nämlich nicht automatisch nach dem letzten Gehalt. Möchte man eine Pension beziehen, muss man einen Antrag stellen – und der muss erst einmal genehmigt werden. 

Antrag stellen und Wartezeit einplanen

Bevor man in Pension geht, sollte man sich rund ein halbes Jahr vorher mit den unterschiedlichen Fristen und Anträgen beschäftigen. Wer seine Alterspensionen beantragen möchte, sollte den Antrag 2 bis 3 Monate, frühestens jedoch 6 Monate vor dem Pensionsantritt einreichen. Der Antrag für die Pension muss innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Pensionsantritt gestellt werden.

  • Eigenpensionen:
    Stichtag ist der Tag der Antragstellung, wenn er auf einen Monatsersten fällt, ansonsten der nächstfolgende Monatserste. 

  • Hinterbliebenenpensionen:
    Stichtag ist der Todestag des/der Versicherten, wenn er auf einen Monatsersten fällt, ansonsten der nächstfolgende Monatserste.

Die Pensionsanträge können mit kostenlosen Antragsformularen online bearbeitet und hier gestellt werden. Zu finden sie hier: 

  • bei allen Sozialversicherungsträgern
  • beim Magistrat
  • bei den Bezirkshauptmannschaften
  • bei Gemeindeämtern 

 

Wann wird die Pension ausgezahlt?

Der Antrag für die Pension muss innerhalb eines Monats nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Pensionsantritt gestellt werden. Wie wir schon wissen, kann es danach bis zu 3 Monate dauern, bis die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag bearbeitet. Stellt man den Antrag also früh genug, kann man vermeiden, dass es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommt.

Auf die Pension aus der Pensionsversicherung kann man sich immer monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats freuen. Im April und Oktober erhält man zusätzlich auch eine Sonderzahlung, wie man es vom 13. und 14. Gehalt kennt. 

Wer seine Pension monatlich ohne Umwege direkt aufs Girokonto erhalten möchte, stellt am besten einen “Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung”. Der Antrag liegt in allen Filialen von Erste Bank und Sparkassen vor. Einmal von der Bank sowie von der Antragsteller:in unterzeichnet, muss er nur mehr der Pensionsversicherungsanstalt geschickt werden. 

Wer seine Pension monatlich ohne Umwege direkt aufs Girokonto erhalten möchte, stellt am besten einen “Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung”. Der Antrag liegt in allen Filialen von Erste Bank und Sparkassen vor. Einmal von der Bank sowie von der Antragsteller:in unterzeichnet, muss er nur mehr der Pensionsversicherungsanstalt geschickt werden. 

3. Weiterarbeiten verändert die Finanzen

Im Ruhestand ist nicht automatisch Ruhe verordnet. 20.000 Menschen arbeiten in Österreich – trotz Pension. Manche, weil sie Freude daran haben. Manche, um ihre monatliche Pension aufzubessern. In Österreich erhalten übrigens nur 2 % aller Frauen die höchstmögliche Pension. Bei Männern sind es 50 %.

Zuverdienst in der Pension: So viel ist möglich

Neben dem Bezug einer Alterspension kann man uneingeschränkt jede Erwerbstätigkeit ausüben – von der Selbstständigkeit über eine Anstellung sind dem Weiterarbeiten keine Grenzen setzt. Für die Zeit, die man arbeitet, leistet man einen zusätzlichen Beitrag zu seiner Pension und dafür erhält man auch einen Zuschlag. Nimmt man im Ruhestand einen Job an, muss man das dem Pensionsversicherungsträger jedoch innerhalb von 7 Tagen melden. Wer arbeitet, zahlt dafür klarerweise auch Steuern. Für die Berechnung dieser Einkommenssteuer werden die erhaltene Pension und das Einkommen, das man durch die Arbeit verdient hat, zusammengezählt.

Geht man vorzeitig in Alterspension (also Frühpension, Korridorpension, Hacklerregelung), muss man bei Jobs und einem zusätzlichen Verdienst aufpassen. 500,91 Euro brutto im Monat sind neben der Pension erlaubt. Das ist die Geringfügigkeitsgrenze. Verdient man auch nur einen einzigen Euro mehr, verliert man die Pension für das Monat.

Fazit

Auch, wenn es sich vielleicht etwas seltsam anfühlt: Es zahlt sich aus, sich bereits heute in seine Einnahmen und Ausgaben in der Pension hineinzudenken und die persönliche Pensionslücke zu ermitteln. Diese Lücke kann man mit gezielten Maßnahmen schließen. So bleiben der Lebensstandard und die finanzielle Gesundheit bis ins hohe Alter erhalten. 

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbe­mitteilung und nicht um eine Anlage­empfehlung. Diese Werbe­mit­teilung ersetzt somit keine Anlage­beratung und berück­sichtigt weder die Rechts­vorschriften zur Förderung der Un­ab­hängigkeit von Finanz­analysen, noch unter­liegt sie dem Verbot des Handels im An­schluss an die Ver­breitung von Finanz­analysen. 

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