Allgemeine Informationen über
Wohnimmobilienkredite für Verbraucher:innen
Diese Information wurde verfasst von:
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
Am Belvedere 1
1100 Wien
05 0100 - 20111
- Grundbücherliche Eintragung
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrages bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Von Gehaltsansprüchen, Sachwerten wie Sparbücher, Wertpapiere, Handelsgoldmünzen
- Abtretung von Genossenschaftsanteilen
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= „eingezahlte Genossenschaftsanteile“). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
- Er- und Ablebensversicherung, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:innen - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:innen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei der Verpfändung von verbauten Liegenschaften. - Notariatsgebühren zur Beglaubigung von Unterschriften, abhängig von der Höhe der Hypothek
- Eventuelle Zusatzkosten beim Erwerb von Liegenschaften, etwa:
- Maklergebühr ca. 3 %
- Grunderwerbssteuer 3,5 %
- Eigentumseintragungsgebühr 1,1 %
- Kaufvertragserrichtungsgebühr ca. 1–2 %
- Pauschalrate
Mit einer monatlichen Pauschalrate zahlen Sie Kapital und Kreditzinsen gemeinsam zurück. Für Sie heißt das: Raten, die sich nur bei Zinssatzänderungen anpassen. - Kapitalrate
Mit der Kapitalrate zahlen Sie Kapital und Zinsen getrennt zurück, Kapital meist monatlich und Zinsen quartalsweise. Bitte beachten Sie, dass jede 3. Zahlung höher ist. - Endfällige Finanzierung (diese bieten wir nur in Ausnahmefällen an)
Während der Laufzeit erfolgt nur die Zahlung der Zinsen und Spesen, das Kapital wird erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. - Ohne Fixzinssatz: immer ohne Entschädigung rückzahlbar
- Fix-Zinssatz und hypothekarische Sicherstellung: 1 % bzw. 0,5 % wenn die Restlaufzeit der Finanzierung kürzer als 1 Jahr ist
- Fix-Zinssatz ohne hypothekarische Sicherstellung: 10.000 Euro pro 12 Monate ohne Entschädigung
Den Kredit können Sie für Wohnzwecke verwenden – etwa Bauen, Kaufen oder Sanieren.
Unsere Empfehlungen basieren auf unserer Produktpalette, sowie auf den Leistungen der s Bausparkasse und s Versicherung. Zusätzlich informieren wir Sie über passende Förderungen für Ihr Projekt. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Marktlage sowie die Bestimmungen gemäß Hypothekarimmobilienkreditgesetz.
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft (Baugrund, Haus, Eigentumswohnung) mit einer Hypothek.
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient dem Kreditgeber als Sicherheit für die Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, können Sie die Hypothek löschen.
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 30 Jahre.
Information gemäß Referenzwerte-Vollzugsgesetz:
Für Zinsanpassungen sind die Referenzwertänderungen maßgeblich. Der Fall, dass der Referenzwert nicht mehr veröffentlicht wird, kann vertraglich nicht geregelt werden, weil die Folgen nicht hinreichend präzise vorhergesagt werden können. Sollte der Gesetzgeber – wie in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen geschehen – einen Ersatzreferenzwert vorgeben, kommt dieser zur Anwendung. Sollte keine gesetzliche Regelung erfolgen, wird nach unserer Rechtsansicht ersatzweise jener Referenzwert herangezogen, der unter Berücksichtigung aller Umstände für die Anpassung der Zinssätze am besten geeignet ist (im Sinne der im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarungen). Darüber würden wir Sie natürlich informieren. Zudem verfügen wir über einen schriftlichen Plan, der die Vorgehensweise in diesem Fall regelt.
*) danach Anpassung an den 3-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge (Aufschlag) von 1,15%
Datum: 02.08.2024
Weitere Kosten, die beim Kreditvertrag auftreten können und nicht in den Gesamtkosten enthalten sind:
Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihren Kredit vorzeitig tilgen oder zurückzahlen:
Anlässlich der Kreditvergabe oder Aufstockung werden wir Ihre Liegenschaft schätzen. Dafür verrechnen wir Ihnen aufwandsabhängige Kosten. Für laufend vorgeschriebene Wiederbewertungen fallen bei privat genutzten österreichischen Immobilien für Sie generell keine zusätzlichen Kosten an.
Je nach individueller Situation kann eine Versicherung verpflichtend sein.
Wir prüfen Ihre Nachweise und Unterlagen und dokumentieren das Ergebnis. Zudem fragen wir externe Datenbanken ab – etwa Kreditschutzverband, Verdachtsdatenbank, CRIF etc. Bei Fragen dazu informieren wir Sie gern.
Das Nichteinhalten der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen kann zu zusätzlichen Kosten führen, und im Extremfall zur Verwertung der Liegenschaft.
Haben Sie Fragen?
Wir helfen Ihnen gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.