Wir über uns

Kärntner Sparkasse

Wir über uns

Die Erste Bank und Sparkassen

Wer wir sind

Als vielfach ausgezeichnete regionale Finanzdienstleisterin steht die Kärntner Sparkasse auf dem Heimmarkt Kärnten und Slowenien für nachhaltiges Wachstum und vertrauensvolle Partnerschaften. Als Teil der österreichischen Sparkassengruppe verfügen wir über wertvolle Kontakte zu den Märkten in Mittel- und Osteuropa. Was uns zusätzlich von anderen Finanzinstituten unterscheidet, sind unsere feste Verwurzelungin der regionalen Wirtschaft und unsere Gemeinwohlorientierung.

Wir haben insgesamt:

  • 598 Mitarbeiter:innen
  • 51 Standorte (40 Filialen, 9 SB-Filialen, 2 Geldausgabeautomaten)
  • 11 Standorte in Slowenien

 

Stand März 2024

 

Wir minimieren unseren ökologischen Fußabdruck:

  • 100% Ökostrom
  • 50% weniger CO² (zu 2023)
  • nachhaltige Kriterien beim Einkauf,
  • verantwortungsvolles und nachhaltigen Wirtschaften und Finanzieren

 

 

Das macht die Kärntner Sparkasse aus:
  • Starke Gemeinwohlorientierung
  • Enge Bindung an die Gemeinden
  • Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben
  • Starkes Engagement bei Freiberuflern und Privatkund:innen, speziell bei der Wohnfinanzierung

Eigentümerstruktur:

Der Konzern Kärntner Sparkasse ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft. Aktionäre sind die Privatstiftung Kärntner Sparkasse (~75%) sowie die Erste Bank AG (~25%).

Privatstiftung Kärntner Sparkasse

Verein der Kärntner Sparkasse

Verbundpartner

Unsere Werte

Unser Vorstand

Mag. Siegfried Huber

Vorstand
Sprecher des Vorstandes

  • Markt-Kommerz 
  • Personal 
  • Finanzbereich 
  • Betriebsrat

Mag. Ulrike Resei 

Vorständin

  • Operatives Risikomanagement
  • Strategisches Risikomanagement 
  • Interne Revision
  • Generalsekretariat, Conduct und Recht

Michael Koren

Vorstand

  • Markt-Retail 
  • Organisation, IT und Immobilien 
  • Marketing & Communications 
  • Zweite Sparkasse

Unsere Geschichte

International

Der Konzern Kärntner Sparkasse AG hat sich sowohl bei Privatkunden als auch bei vielen Unternehmen als ausgezeichnete regionale Bank positionieren können und ist mit einem flächendeckenden Filialnetz in Kärnten und Slowenien gut aufgestellt.

Den italienischen Kunden der Kärntner Sparkasse AG stehen als Beratungsstandorte die Filialen in Villach zur Verfügung.

Durch die Vernetzung innerhalb der Sparkassengruppe unter dem Dach der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG können Kunden der Kärntner Sparkasse AG in über 1.000 Filialen mit mehr als 13.700 Mitarbeitern ihre Geldgeschäfte innerhalb Österreichs erledigen.

Durch die zahlreichen Tochterunternehmen können sämtliche Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen kompetent angeboten werden. Außerdem gibt es SB-Automaten in über 180 österreichischen OMV-Tankstellen mit VIVA-Shop, bei denen die Kunden rund um die Uhr Bargeld „tanken“ sowie Einzahlungen und Überweisungen abwickeln können.

Italien

Slowenien

Erste Bank

Jahresberichte

Nachhaltigkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns im Jahr 2021 entschlossen, künftig keinen gedruckten Jahresbericht mehr aufzulegen, sondern die Berichterstattung über die Kärntner Sparkasse künftig in die digitale Welt zu verlegen. Für alle, die trotzdem gerne etwas in der Hand halten, wenn sie sich über die Kärntner Sparkasse und ihren Geschäftserfolg informieren, bietet unser Factsheet alle Informationen kompakt zusammengefasst zum Download oder in gedruckter Form in unseren Filialen. Damit sparen wir pro Jahr rund 120.000 Blatt Papier, für die in der Produktion rund 1.800 Kilogramm Holz, 31.200 Liter Wasser und sowie 6.432 Kilowattstunden Energie benötigt werden würden.

Informationen rund um unsere Filialen, unsere Arbeits- und Wertewelt  sowie über die Privatstiftung Kärntner Sparkasse und die StartInvest GmbH finden Sie unter kspk-welt.at. Besuchen Sie uns und lernen Sie uns kennen!

Sie haben Fragen zum Thema Factsheet und Jahresabschluss? Bitte wenden Sie sich per Mail an uns.

Factsheet 2024

Gemeinwohl

Der Gründungsgedanke der Sparkassen:

Gemeinwohlorientierung

Was die Kärntner Sparkasse AG einzigartig macht, ist der Gründungsgedanke: „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es gehört zum Selbstverständnis und zur Verantwortung des Unternehmens neben den wirtschaftlichen Interessen auch die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Menschen im Einzugsgebiet nicht aus den Augen zu verlieren. So werden der Öffentlichkeit im Rahmen des CSR-Konzepts der Kärntner Sparkasse AG jährlich bedeutende Mittel für soziale, kulturelle und wissenschaftliche Vorhaben zur Verfügung gestellt und hunderte Projekte und Initiativen in Kärnten mit bedeutenden Mitteln unterstützt. Viele Projekte aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Wissenschaft und Bildung könnten ohne diese Fördertätigkeit nicht umgesetzt werden. Teile der Erträge aus dem Bankgeschäft der Kärntner Sparkasse AG kommen auf diese Weise den Menschen in Kärnten zugute. So beweist die Kärntner Sparkasse AG seit 1850 ihre gelebte Gemeinwohlorientierung im Sinne des CSR-Gedankens (Corporate Social Responsibility).

Die Zweite Sparkasse

Im Jahr 2008 in Klagenfurt eröffnet, hilft die „Zweite Sparkasse“ Menschen nach Empfehlung der Schuldnerberatung Kärnten, der Caritas oder der ARGE Sozial Villach: Die Kunden erhalten ein kostenloses Girokonto auf Habenbasis, wobei eine Bankomatkarte, die elektronische Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Zugang zum Online-Banking inkludiert sind.

Die „Bank für Menschen ohne Bank“ wird von mehr als 40 aktiven und pensionierten Mitarbeitern der Kärntner Sparkasse AG ehrenamtlich in deren Freizeit geführt. Seit 2009 hat die „Zweite Sparkasse“ einen weiteren Standort in Villach.

Die Zweite Sparkasse

Der Sparkassen-Haftungsverbund

Das zusätzliche Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen

Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Group Bank AG und allen österreichischen Sparkassen. Kern dieser Vereinbarung ist ein Frühwarnsystem, das mögliche wirtschaftliche Probleme von Mitgliedern erkennt und frühzeitig mit Maßnahmen gegensteuert. Im Haftungsverbund stehen wir Sparkassen mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.

Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen

1. in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und

2. in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren.

Die Kooperation in der Sparkassengruppe bietet zudem weitere Vorteile für alle Kund:innen. Gemeinsam bilden wir neben der Haftungsgemeinschaft auch einen Zusammenschluss für die Produktentwicklung, den Vertrieb und das Marketing. Unsere Kund:innen profitieren dadurch vom breiten und modernen Angebot an Finanzdienstleistungen und vom gemeinsamen technischen Fortschritt innerhalb der Sparkassengruppe. Der Haftungsverbund ermöglicht so auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.

Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung

Unsere Rechtsform

Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen

Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.

Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.

Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.

Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der Bürgermeister oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.

Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen

Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.

Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).

Sparkassenaufsicht

Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.

Weitere Informationen über uns

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