Wer wir sind
Regionalität ist für die Sparkasse Korneuburg AG mehr als nur ein Schlagwort. Als traditionsreiches Geldinstitut setzen wir seit jeher auf die Nähe zu unseren KundInnen und verstehen uns als „finanzieller Nahversorger“ in der Region. Für uns ist der persönliche Kontakt zu den KundInnen das Herzstück unserer täglichen Arbeit. Zugleich orientiert sich die Sparkasse Korneuburg AG an den veränderten Bedürfnissen der KundInnen und setzt vermehrt auf Service-Leistungen und das digitale Angebot.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch - hier auf unserer Website und in einer unserer Filialen!
Unser Institut*:
- 68 MitarbeiterInnen
- 8 Geschäftsstandorte
- ca 32.425 KundInnen
Unsere Stärken:
- Starke Gemeinwohlorientierung
- Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetriebe
- Engagement bei Freiberuflern und Privatkunden, speziell bei der Wohnfinanzierung
Hier finden Sie Informationen über unsere Verbundpartner
Was wir tun
Lesen Sie mehr über unsere Tätigkeitsbereiche:
Meilensteine
Meilensteine der Sparkasse Korneuburg:
2016 Feierliche Übergabe des Sparkassenplatz 1 durch Stadtgemeinde - Adressänderung von "Hauptplatz 28" auf "Sparkassenplatz 1".
2016 Modernisierung der Filiale Stetten.
2015 Umbau der Filialen Leobendorf und Langenzersdorf.
2014 Top-Platzierungen im Sparkassen Award (Platz 1 im Kommerzgeschäft und im betriebswirtschaftlichen Rang).
Sparkasse Korneuburg AG zählt 25.000 Kundinnen und Kunden.
Mag. Armand Drobesch wird Vorstandsvorsitzender in der Sparkasse Korneuburg AG.
2013 Modernisierung und Neueröffnung der Filialen Ernstbrunn, Hagenbrunn, Bisamberg und Korneuburg.
2012 neues Vorstandsteam – Mag. Armand Drobesch und Ingeborg Wingelhofer leiten ab sofort das Unternehmen.
2008 Gründung der Sparkasse Korneuburg Privatstiftung.
Sparkasse der Stadt Korneuburg wird Sparkasse Korneuburg AG.
1982 Automation im Sparkassensektor (Bankomate, Selbstbedienungszonen, etc.)
1981 Die "Ära Altmann" geht zu Ende (Otto Altmann Sparkassendirektor von 1948-1981).
1979 Kreditwesengesetz und Sparkassengesetz
1970-78 massiver Ausbau des Geschäftsstellennetzes.
1969 100 Jahre Sparkasse Korneuburg; Festgäste u.a. Bundespräsident Franz Jonas.
1959 Eröffnung nach Umbau durch Bundespräsident Dr. Adolf Schärf.
1956 Erfindung der Kultfigur „Sparefroh“.
1949 Einführung des Schulsparens.
1946 Sparkassentätigkeit wird im renovierten Sparkassenhaus wieder aufgenommen (Kriegsschäden).
1929 Im November Eröffnung nach Adaptierungsarbeiten des bis dato bestehenden Sparkassenhauses.
Ankauf der Liegenschaft 2100 Korneuburg, Hauptplatz 28.
1925 Der 1. Weltspartag wird in der Sparkasse Korneuburg gefeiert.
1921 Gründung des Kreditvereines.
1914 Eintritt in den Überweisungsverkehr der Zentralbank Deutscher Sparkassen.
1895 Bezug neuer Räumlichkeiten im Rathaus.
1893 Verwaltungstrennung von der Gemeindeverwaltung.
1869 1. Amtstag in der Sparkasse der Stadt Korneuburg.
Was wir leisten
Verantwortung
Der Gründungsgedanke der Sparkassen:
Gemeinwohlorientierung
Was die Sparkassen einzigartig macht, ist ihre Gründungsidee: Für sie steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung von Aufgaben für die Gesellschaft in der Gründungsurkunde. Die Sparkassen wurden vor beinahe 200 Jahren (die erste in Vereinsform der 1819 gegründeten Erste österreichische Spar-Casse) als Art der Selbsthilfe von verantwortlichen Bürgern gegründet, um allen Bevölkerungsschichten, auch weniger begüterten, die finanzielle Eigenvorsorge zu ermöglichen. Der Sparkassengedanke bedeutet somit letztlich Schutz und Fürsorge für alle.
Die Sparkassen sind mit rund 21.2 Mio. Euro jährlich aktive Förderer des kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens in ihren jeweiligen Regionen. Ihre starke regionale Verankerung bewirkt ihre Nähe zu den Menschen. Diese Nähe schafft Vertrauen, ist aber auch Auftrag und Verpflichtung. Für die österreichischen Sparkassen stehen die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden im Mittelpunkt.
Die Sparkassengruppe besteht aus den 46 Bundesländersparkassen, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und der Erste Group Bank AG als Holdinggesellschaft. Erste Bank und die Sparkassen bilden ein flächendeckendes Netz von über 1.100 Zweigstellen in allen Bundesländern. Die 49 Mitglieder der Sparkassengruppe sind in sieben Landesverbänden organisiert. Insgesamt betreuen die Sparkassen österreichweit über 3,4 Mio. Kunden.
Regionale Bindung
Die Sparkassen in Österreich unterscheiden sich von anderen Sektoren der Kreditwirtschaft durch ihre Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, durch ihre enge Bindung an die Gemeinden, durch ihr hohes Engagement bei Freien Berufen sowie Privatkunden, unter anderem bei der Finanzierung von Wohnvorhaben und vor allem durch ihre hohe Corporate Social Responsibility gegenüber ihren Kunden, ihren Mitarbeitern und der Bevölkerung.
Und weil die Aufgaben der Sparkassen nicht nur der soziale Aspekt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung der Infrastruktur gehören, entwickelten sich die Sparkassen zu modernen Finanzdienstleistern. Sie sammeln Einlagen vor Ort ein und geben sie als Kredite für die regionale Wirtschaft weiter. Dadurch sind die Sparkassen fest in ihrer Region verwurzelt. Das verbindet sie auch mit der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort.
Die Dezentralität der Sparkassen ist heute ein besonders stabilisierendes Element. Die breit gestreute Veranlagung und das dezentrale Risikomanagement sorgen heute dafür, dass immer noch ausreichend Liquidität für die regionale Wirtschaft vorhanden ist. Als selbständige Institute fällen sie ihre Entscheidungen vor Ort und schneller als in komplexen Firmengebilden möglich wäre. Aus dieser Nähe zum Markt entstehen Kundenkenntnis und gegenseitiges Vertrauen. Und genau das ist die wichtigste Basis für Finanzgeschäfte der Sparkassen.
Haftungsverbund
Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen
Der Sparkassen-Haftungsverbund - ein zusätzliches Sicherheitsnetz
Die Mitglieder der Sparkassengruppe sichern die Spareinlagen über das gesetzliche Ausmaß von EUR 100.000,- ab. Denn die österreichischen Sparkassen bilden seit Jahren mit dem Haftungsverbund auch eine Gemeinschaft zur Absicherung der Spareinlagen - den sogenannten "Haftungsverbund". Der Haftungsverbund bildet für die Spareinlagen der Kunden also ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Diese Haftung wirkt als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund ist ein Früherkennungssystem verankert, um frühzeitig auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Die vorrangige Aufgabe des Sparkassen-Haftungsverbunds besteht darin, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der gesamten Sparkassengruppe zu erhöhen und damit die Einlagen unserer Kunden bestmöglich abzusichern.
Das Streben der Erste Bank und Sparkassen ist es natürlich, dass es niemals zu einem Anlassfall für den Haftungsverbund kommt und die Kundeneinlagen – so wie bisher – sicher bei den Verbundsparkassen veranlagt sind.
Fragen zum Haftungsverbund:
- in der Etablierung einer einheitlichen Geschäfts- und Marktpolitik, die u.a. folgende Bereiche umfasst: Planung und Entwicklung sowie einheitlicher Einsatz von Sektorprodukten und -dienstleistungen, Bündelung wesentlicher Abwicklungsfunktionen, Vereinheitlichung des Marktauftritts und der Werbelinie, koordinierte Marketingplanung und
- in der Ausübung eines Frühwarnsystems, das allfällige wirtschaftliche Probleme seiner Mitglieder möglichst früh erkennt und den Mitgliedern bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme effiziente Hilfe zukommen lässt, sowie gemeinsame Risikobewertungs- Risikomess- und Risikokontrollverfahren.
- Forderungen von Kreditinstituten
- Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff CRR (ehemals § 23 BWG)
- ohne Rücksicht auf ihre Anrechenbarkeit (z.B. Partizipations-, Hybrid- oder Ergänzungskapital)
- Forderungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei
- Forderungen im Zusammenhang mit strafrechtlich zu verfolgenden Handlungen
Der Haftungsverbund ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Erste Bank und den daran teilnehmenden österreichischen Sparkassen, in der die Mitglieder wechselseitig für die Auszahlung der Kundeneinlagen über den gesetzlich abgesicherten Betrag hinaus im Absicherungsfall (Konkurs) haften.
2002 haben die Erste Group Bank AG und ein Großteil der österreichischen Sparkassen den Haftungsverbund gegründet. Inzwischen ist die Erste Holding mit sämtlichen Sparkassen im Rahmen von Haftungsvereinbarungen verbunden.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes setzten auf eine intensivere und raschere Umsetzung des bisherigen Kooperationsweges (einheitliche Geschäfts- und Marktpolitik, rentabilitätsorientierte Arbeitsteilung, einheitlicher Marktauftritt) unter Einbindung ihres Zentralinstitutes Erste Group Bank AG als „Lead Bank“. Daneben wurde ein Frühwarnsystem zur Früherkennung und Vermeidung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Sparkassen etabliert sowie das wechselseitige Einstehen und die Verpflichtung zur sachlichen und finanziellen Unterstützung in der Sparkassengruppe – der Haftungsverbund – begründet, der, über die gesetzlich gebotene Einlagensicherung hinaus, bestimmte Forderungen von Kunden absichern soll.
Der Haftungsverbund wurde im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ausgebaut und parallel dazu die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern weiter intensiviert. Der gemeinsamen, jedoch im mehrheitlichen Anteilsbesitz der Erste Bank Oesterreich stehenden Haftungsgesellschaft wurden weitreichende Befugnisse gegenüber den Mitgliedern eingeräumt.
Mitglieder beim Haftungsverbund sind die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die Erste Group Bank AG und die österreichischen Sparkassen in den Bundesländern. (Ausnahme Unicredit Bank Austria AG).
Die wesentlichen Aufgaben des Haftungsverbundes bestehen
Im Absicherungsfall (das ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes) sind vom Haftungsverbund Kundenforderungen bis zu einer gewissen Höhe abgedeckt. Folgende Kundenforderungen seien beispielhaft genannt: Spareinlagen, Guthaben auf Giro- und Verrechnungskonten, Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren (wie z.B. Schuldverschreibungen oder Kassenobligationen der Erste Bank oder Sparkassen - Eigenemissionen).
Von der Absicherung nicht umfasst sind jedoch folgende Ausnahmen:
Voraussetzung für einen Absicherungsfall im Haftungsverbund ist die Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbundes.
Die Kooperation in der Sparkassengruppe begründet eine Produktions-, Vertriebs-, Werbungs-, Spezialisierungs- und Garantiegemeinschaft, die Vorteile für alle Stakeholder bietet.
Verbraucher profitieren von der Verbreiterung und Modernisierung des Angebots und von dem technischen Fortschritt, der dadurch auf breiterer Basis innerhalb der Sparkassengruppe erzielt werden kann.
Der Haftungsverbund stellt sicher, dass auch außerhalb der städtischen Ballungsräume ein umfassendes Angebot von allen von den Kunden benötigten Finanzdienstleistungen gewährleistet ist und leistet so einen Beitrag zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit Bankdienstleistungen.
Weiters bestehen Effizienzvorteile für die Mitglieder des Haftungsverbundes. Die Haftungsverbundmitglieder ziehen aus der Zusammenarbeit Vorteile durch die gemeinsame EDV-Plattform und IT-Anwendungen, gemeinsame Entwicklung von Produkten, gemeinsames Produktmarketing und den einheitlichen Werbeauftritt. Beispiele für die umfassenden Zusammenarbeitsmöglichkeiten im Kooperationsverbund sind das gemeinsame Vorgehen bei IT-Entwicklungen (Harmonisierung Marktservice), gemeinsame Produktentwicklungen (gemeinsames Aktionsprodukt zum Weltspartag), die Umsetzung einheitlicher Vertriebskonzepte (österreichweite Kooperation mit einer Handelskette).
Verbraucher, Sparkassen und Aufsicht ziehen daraus Vorteile, dass der Haftungsverbund vor allem jedoch danach trachtet, Sicherungsfälle dank des Frühwarnsystems erst gar nicht entstehen zu lassen und allfällige Probleme eines Mitgliedes durch die intern vorgesehenen Sanierungs- und Beteiligungsmaßnahmen bereits im Vorfeld gemeinsam zu lösen.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung
Unsere Rechtsform
Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen
Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.
Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.
Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.
Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der Bürgermeister oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.
Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen
Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.
Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).
Sparkassenaufsicht
Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.