Wer wir sind

Regionalität ist für die Sparkasse Korneuburg AG mehr als nur ein Schlagwort. Als traditionsreiches Geldinstitut setzen wir seit jeher auf die Nähe zu unseren KundInnen und verstehen uns als „finanzieller Nahversorger“ in der Region. Für uns ist der persönliche Kontakt zu den KundInnen das Herzstück unserer täglichen Arbeit. Zugleich orientiert sich die Sparkasse Korneuburg AG an den veränderten Bedürfnissen der KundInnen und setzt vermehrt auf Service-Leistungen und das digitale Angebot.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch - hier auf unserer Website und in einer unserer Filialen!

Unser Institut*:

  • 68 MitarbeiterInnen
  • 8 Geschäftsstandorte
  • ca 32.425 KundInnen

 

Unsere Stärken:

  • Starke Gemeinwohlorientierung
  • Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetriebe
  • Engagement bei Freiberuflern und Privatkunden, speziell bei der Wohnfinanzierung

Hier finden Sie Informationen über unsere Verbundpartner

Was wir tun

Lesen Sie mehr über unsere Tätigkeitsbereiche:

Meilensteine

Meilensteine der Sparkasse Korneuburg:

 2016    Feierliche Übergabe des Sparkassenplatz 1 durch Stadtgemeinde - Adressänderung von "Hauptplatz 28" auf "Sparkassenplatz 1".

2016    Modernisierung der Filiale Stetten.

2015    Umbau der Filialen Leobendorf und Langenzersdorf.

2014   Top-Platzierungen im Sparkassen Award (Platz 1 im Kommerzgeschäft und im betriebswirtschaftlichen Rang).
           Sparkasse Korneuburg AG zählt 25.000 Kundinnen und Kunden.
           Mag. Armand Drobesch wird Vorstandsvorsitzender in der Sparkasse Korneuburg AG.

2013    Modernisierung und Neueröffnung der Filialen Ernstbrunn, Hagenbrunn, Bisamberg und Korneuburg.

2012    neues Vorstandsteam – Mag. Armand Drobesch und Ingeborg Wingelhofer leiten ab sofort das Unternehmen.

2008   Gründung der Sparkasse Korneuburg Privatstiftung.
           Sparkasse der Stadt Korneuburg wird Sparkasse Korneuburg AG.

1982    Automation im Sparkassensektor (Bankomate, Selbstbedienungszonen, etc.)

1981    Die "Ära Altmann" geht zu Ende (Otto Altmann Sparkassendirektor von 1948-1981).

1979    Kreditwesengesetz und Sparkassengesetz

1970-78 massiver Ausbau des Geschäftsstellennetzes.

1969    100 Jahre Sparkasse Korneuburg; Festgäste u.a. Bundespräsident Franz Jonas.

1959    Eröffnung nach Umbau durch Bundespräsident Dr. Adolf Schärf.

1956    Erfindung der Kultfigur „Sparefroh“.

1949    Einführung des Schulsparens.

1946    Sparkassentätigkeit wird im renovierten Sparkassenhaus wieder aufgenommen (Kriegsschäden).

1929    Im November Eröffnung nach Adaptierungsarbeiten des bis dato bestehenden Sparkassenhauses.

           Ankauf der Liegenschaft 2100 Korneuburg, Hauptplatz 28.

1925    Der 1. Weltspartag wird in der Sparkasse Korneuburg gefeiert.

1921    Gründung des Kreditvereines.

1914    Eintritt in den Überweisungsverkehr der Zentralbank Deutscher Sparkassen.

1895    Bezug neuer Räumlichkeiten im Rathaus.

1893    Verwaltungstrennung von der Gemeindeverwaltung.

1869    1. Amtstag in der Sparkasse der Stadt Korneuburg.

Was wir leisten

Verantwortung

Der Gründungsgedanke der Sparkassen:

Gemeinwohlorientierung

Was die Sparkassen einzigartig macht, ist ihre Gründungsidee: Für sie steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung von Aufgaben für die Gesellschaft in der Gründungsurkunde. Die Sparkassen wurden vor beinahe 200 Jahren (die erste in Vereinsform der 1819 gegründeten Erste österreichische Spar-Casse) als Art der Selbsthilfe von verantwortlichen Bürgern gegründet, um allen Bevölkerungsschichten, auch weniger begüterten, die finanzielle Eigenvorsorge zu ermöglichen. Der Sparkassengedanke bedeutet somit letztlich Schutz und Fürsorge für alle.

Die Sparkassen sind mit rund 21.2 Mio. Euro jährlich aktive Förderer des kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens in ihren jeweiligen Regionen. Ihre starke regionale Verankerung bewirkt ihre Nähe zu den Menschen. Diese Nähe schafft  Vertrauen, ist aber auch Auftrag und Verpflichtung. Für die österreichischen Sparkassen stehen die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden im Mittelpunkt.

Die Sparkassengruppe besteht aus den 46 Bundesländersparkassen, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und der Erste Group Bank AG als Holdinggesellschaft. Erste Bank und die Sparkassen bilden ein flächendeckendes Netz von über 1.100 Zweigstellen in allen Bundesländern. Die 49 Mitglieder der Sparkassengruppe sind in sieben Landesverbänden organisiert. Insgesamt betreuen die Sparkassen österreichweit über 3,4 Mio. Kunden.

Regionale Bindung

Die Sparkassen in Österreich unterscheiden sich von anderen Sektoren der Kreditwirtschaft durch ihre Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, durch ihre enge Bindung an die Gemeinden, durch ihr hohes Engagement bei Freien Berufen sowie Privatkunden, unter anderem bei der Finanzierung von Wohnvorhaben und vor allem durch ihre hohe Corporate Social Responsibility gegenüber ihren Kunden, ihren Mitarbeitern und der Bevölkerung.

Und weil die Aufgaben der Sparkassen nicht nur der soziale Aspekt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung der Infrastruktur gehören, entwickelten sich die Sparkassen zu modernen Finanzdienstleistern. Sie sammeln Einlagen vor Ort ein und geben sie als Kredite für die regionale Wirtschaft weiter. Dadurch sind die Sparkassen fest in ihrer Region verwurzelt. Das verbindet sie auch mit der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort.

Die Dezentralität der Sparkassen ist heute ein besonders stabilisierendes Element. Die breit gestreute Veranlagung und das dezentrale Risikomanagement sorgen heute dafür, dass immer noch ausreichend Liquidität für die regionale Wirtschaft vorhanden ist. Als selbständige Institute fällen sie ihre Entscheidungen vor Ort und schneller als in komplexen Firmengebilden möglich wäre. Aus dieser Nähe zum Markt entstehen Kundenkenntnis und gegenseitiges Vertrauen. Und genau das ist die wichtigste Basis für Finanzgeschäfte der Sparkassen.

Haftungsverbund

Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen

Der Sparkassen-Haftungsverbund - ein zusätzliches Sicherheitsnetz

Die Mitglieder der Sparkassengruppe sichern die Spareinlagen über das gesetzliche Ausmaß von EUR 100.000,- ab. Denn die österreichischen Sparkassen bilden seit Jahren mit dem Haftungsverbund auch eine Gemeinschaft zur Absicherung der Spareinlagen - den sogenannten "Haftungsverbund". Der Haftungsverbund bildet für die Spareinlagen der Kunden also ein zusätzliches Sicherheitsnetz.  Diese Haftung wirkt als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.

In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund ist ein Früherkennungssystem verankert, um frühzeitig auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Die vorrangige Aufgabe des Sparkassen-Haftungsverbunds besteht darin, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der gesamten Sparkassengruppe zu erhöhen und damit die Einlagen unserer Kunden bestmöglich abzusichern.

Das Streben der Erste Bank und Sparkassen ist es natürlich, dass es niemals zu einem Anlassfall für den Haftungsverbund kommt und die Kundeneinlagen – so wie bisher – sicher bei den Verbundsparkassen veranlagt sind.

Fragen zum Haftungsverbund:

Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung

Unsere Rechtsform

Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen

Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.

Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.

Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.

Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der Bürgermeister oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.

Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen

Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.

Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).

Sparkassenaufsicht

Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.

Weitere Informationen über uns

Kennen Sie schon ...?

s Investment Plan

Welche Ziele haben Sie

Produkte online eröffnen

Kreditkarten