Privatstiftung
Sparkasse Niederösterreich

Die Privatstiftung Sparkasse Niederösterreich wurde mit Stiftungsurkunde vom 4.9.2000 errichtet, hat ihren Sitz in St. Pölten und ist Alleinaktionärin der Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG.

Die Erstellung von Grundsätzen für die Vornahme von Begünstigungen obliegt dem Stiftungsvorstand. Begünstigte haben keinen klagbaren Anspruch auf Erhalt von Zuwendungen.

Privatstiftung Sparkasse Niederösterrreich
Domgasse 5 
3100 St. Pölten

Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung bei
Mag. Martin Samsinger
Tel. 050 100 73113
 

Stiftungsnews

Die aktuellen Neuigkeiten

Stiftungszweck

Verlässliche Investition in eine Region

Zweck und Begünstigte der Privatstiftung Sparkasse Niederösterreich ergeben sich aus der Stiftungsurkunde und sind im § 3 wie folgt festgelegt:

  1. Zweck der Privatstiftung ist die unterstützende und begleitende Förderung der Entwicklung der Talente und Fähigkeiten der Menschen, im Besonderen im wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet der Sparkasse Niederösterreich AG vor allem auf den Gebieten
    - der Wirtschaft und Gesellschaft,
    - der Kultur und Bildung,
    - der Wissenschaft und Kunst,
    - der Forschung und Technik,
    - der Umwelt und Gesundheit.  

  2. Zweck der Privatstiftung ist auch die Pflege und die Förderung des Sparkassengedankens im Sinne der in der Präambel enthaltenen Grundsätze sowie die Erhaltung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung der Sparkasse Niederösterreich AG. 

  3. Dieser Zweck kann erreicht werden insbesondere durch: 
    a) die Beteiligung an der Sparkasse Niederösterreich AG;
    b) den Erwerb von Beteiligungen jeglicher Art oder Eigenmittelinstrumenten jeglicher Art sowie die Gewährung von Eigenkapital oder Fremdkapital an die Sparkasse Niederösterreich AG, insbesondere zur Stärkung der Marktposition der Sparkasse Niederösterreich AG als Regionalbank, und durch Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durch Beteiligung, Einbringung in eine Holding, Fusion oder sonstige Formen des Zusammenschlusses. Die vorgenannten Unternehmen werden jedoch dadurch nicht zu Begünstigten der Privatstiftung. 
    c) die Förderung der regionalen Verbundenheit durch Unterstützung regionaler Maßnahmen, die die Sparkasse Niederösterreich AG setzt;
    d) die Unterstützung der Vertretung des Sparkassengedankens im In- und Ausland insbesondere auch in internationalen Organisationen;  
    e) die Förderung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Bank-, Sparkassen-, Börse- und Kapitalmarktwesens.  

  4. Die Privatstiftung hat dauernd an der Sparkasse Niederösterreich AG als Aktionär beteiligt zu bleiben.

  5. Die Privatstiftung kann im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gewerbsmäßig tätig werden, soweit dies eine Nebentätigkeit darstellt.

  6. Soweit die Privatstiftung an Unternehmen beteiligt ist, beschränkt sich ihre Tätigkeit auf die Verwaltung dieser Anteile. 

  7. Die Tätigkeit der Privatstiftung ist auch auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet.
     
  8. Begünstigungen müssen ausschließlich der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften dürfen nicht dem Kreis der Begünstigten angehören.

  9. Der Stiftungsvorstand hat Begünstigte, die nicht mehr die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zum Gegenstand haben, auszuschließen. Dafür ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich. 

  10. Die Privatstiftung kann Begünstigungen an sämtliche im wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet der Sparkasse Niederösterreich AG befindliche Gemeinden gewähren, wobei Verfügungen der Gebietskörperschaften über Begünstigungen der Privatstiftung den vorgenannten Zwecken zu entsprechen haben. 

  11. Der Stiftungsvorstand hat, soweit als möglich, von den
    Begünstigten Bestätigungen über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel einzuholen oder sich hievon selbst zu überzeugen.

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