Losungswortsparbuch vererben: Das sollte man beachten

Losungswortsparbuch vererben: Das sollte man beachten

Beim Vererben von Losungswortsparbüchern hat es rechtliche Änderungen gegeben. Als Folge dieser Änderungen ist es wichtig, sicherzustellen, dass Losungswortsparbücher rechtmäßig an jene Personen gehen, die dafür vorgesehen sind.

Grundsätzlich können Personen, die das Sparbuch bei sich haben und das Losungswort kennen, jederzeit am Bankschalter Geld vom Losungswortsparbuch beheben. Doch was passiert, wenn die ursprüngliche Kontoinhaber:in verstirbt?

Seit der gesetzlichen Änderung müssen Banken im Todesfall der Kontoinhaber:in jedes auf die Kontoinhaber:in identifizierte Sparbuch melden. Das gilt auch dann, wenn die Sparbücher gar nicht mehr im Besitz der Verstorbenen sind, sondern bereits zu Lebzeiten (ohne Wissen der Bank) an jemanden weitergegeben wurden. Wer das Sparbuch physisch hat und das Losungswort kennt, muss im Verlassenschaftsverfahren also eventuell beweisen, dass das Sparbuch sein Eigentum ist. Wenn dieser Beweis nicht gelingt, kann es passieren, dass das Sparbuch mit dem Nachlass der Verstorbenen auf die Erb:innen übergeht.

Unstimmigkeiten in einem etwaigen Verlassenschaftsverfahren sind aber ganz einfach zu vermeiden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Die Erblasser:in kann das Sparbuch am Bankschalter auf die neue Eigentümer:in identifizieren oder die Spareinlagen auf ein Konto der neuen Eigentümer:in übertragen.

„Das Thema Erben & Vererben ist oft emotional und mitunter auch komplex. Unsere Kundenbetreuer:innen stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und beraten Sie gern ausführlich und persönlich in Ihrer Filiale. Unsere Empfehlung: Bringen Sie zum Gespräch rund um dieses Thema etwaige Losungswortsparbücher gleich mit.“

„Das Thema Erben & Vererben ist oft emotional und mitunter auch komplex. Unsere Kundenbetreuer:innen stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und beraten Sie gern ausführlich und persönlich in Ihrer Filiale. Unsere Empfehlung: Bringen Sie zum Gespräch rund um dieses Thema etwaige Losungswortsparbücher gleich mit.“

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