Leitbild

WER SIND WIR?

  • Die Sparkasse Rattenberg Bank AG ist ein wirtschaftlich geführtes, zu 100% selbstständiges Finanzdienleistungsunternehmen im Tiroler Unterland. Der Erhalt der Eigenständigkeit steht im Vordergrund.
  • Gemäß der Kernaussage "Was zählt, sind die Menschen" hat die wechselseitige Wertschätzung (gegenüber allen Interessenspartnern) im Unternehmen absolute Priorität. Unabhängig davon in welcher Situation sich der Interessenspartner befindet.
  • Die Sparkasse Rattenberg Bank AG hat im Rahmen der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht eine menschenwürdige und soziale Einstellung.
  • In der Sparkasse Rattenberg Bank AG werden bei Finanzierungsentscheidungen Projekte und nicht Menschen bewertet. Die Unterstützung von Projekten erfolgt dann, wenn diese zur Erhaltung bzw. Steigerung der Lebensqualität der Menschen dienen.
  • Die Sparkasse Rattenberg Bank AG refundiert und investiert einen Teil ihres Gewinnes über die "Privatstiftung Sparkasse Rattenberg" in die Region.
  • Die Sparkasse Rattenberg Bank AG ist Mitglied des "Haftungsverbundes" der österreichischen Sparkassengruppe.
  • Die Sparkasse Rattenberg Bank AG hält was sie verspricht, das betrifft mündliche sowie schriftliche Vereinbarungen.

WAS KÖNNEN WIR BIETEN?

  • Wir bieten in persönlichen Gesprächen individuell abgestimmte Lösungen zur Realisierung von Kundenzielen/-projekten mit konkurrenzfähigen Produkten.
  • Stark in die Region verwurzelte Mitarbeiter die über gute Kenntnis des Kunden verfügen. Sie sind in ein Beziehungsnetz eingebettet.
  • Wir genießen hohes Ansehen, da wir als Unternehmen selbst auf eine stetige, gute Entwicklung verweisen können. Ohne Ansehen in der Region gibt es auch keine Möglichkeit für einen langfristigen Fortbestand des Unternehmens. Das Ansehen ist durch die Tradition und laufend gute Geschäftsergebnisse gegeben, wird durch die Mitarbeiter und ihr soziales und kulturelles Engagement in der Region genährt.
  • Wir bauen unsere Geschäfte auf Vertrauen auf. Unsere Kunden müssen uns vertrauen dürfen und können.

WARUM KÖNNEN WIR DAS BIETEN?

  • Wir verfügen über bestens ausgebildete und zertifizierte Mitarbeiter mit hoher sozialer Kompetenz.
  • Die Ausbildung unserer Mitarbeiter erfolgt systematisch nach vereinbarten Ausbildungswegen mit dem Ziel, das hohe Ausbildungsniveau unserer Mitarbeiter zu halten und weiter auszubauen.
  • Im Rahmen des Haftungsverbundes der österreichischen Sparkassengruppe werden sinnvolle Kooperationen eingegangen.
  • Die Größe des Institutes ist überschaubar.
  • Wir sind ein regional verankertes Unternehmen. Bei uns werden Entscheidungen vor Ort getroffen und nicht in einer weit entfernten Zentrale. Wir bieten langfristige persönliche Betreuung und marktadäquate Produkte.

WAS HABEN UNSERE KUNDEN DAVON?

  • Wir geben unseren Kunden das gute Gefühl und die Sicherheit eines verantwortungsvollen Finanzpartners, dessen Ausrichtung auf die
  • Entwicklung der finanziellen Kompetenz bei Kindern und Jugendlichen,
  • Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität der Privatkunden
  • sowie der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung von Kommerz- und Freiberufler-Kunden gerichtet ist.
  • Die Region zieht einen Nutzen aus der Sparkasse. Wir bieten wertvolle Arbeitsplätze, wir engagieren uns in vielen Vereinen und Institutionen als Geldgeber und Funktionär. Wir sind relevant in der Region.

Unsere Markenvision

Vision: Ist die Darstellung der unternehmerischen „Vision“ auf immaterieller Ebene.

Der Markenkern der Sparkasse Rattenberg wird durch den Claim "Was zählt, sind die Menschen" gebildet. Aus dem Markenkern ergibt sich folgende Markenvision:

"Wir wollen die attraktivste Finanzdienstleistungs-Marke in unserer Region sein!"

Unsere Markenmission

Durch die Tätigkeit der Sparkasse wird ein Mehrwert für die Region erwirtschaftet. Die Gewinne der Sparkasse fließen in die Region zurück und ermöglichen es der Sparkasse, sich sozial und kulturell zu engagieren. Neben finanzieller Unterstützung steht die Sparkasse aber auch für gute und attraktive Arbeitsplätze. Die Stiftung ermöglicht Hilfe zur Selbsthilfe in der Region.

Nur eine regional verwurzelte unabhängige Bank mit genügend „Patriotismus“ kann das leisten.

Die Geschichte der Sparkasse Rattenberg

Von der Stadtsparkasse zur starken Regionalbank

Hätte jeder der Gründungsväter vor 100 Jahren nur einen kleinen Geldbetrag in die Sparkasse Rattenberg eingezahlt und diesen über die Jahre liegen lassen, so wären ihre Enkel heute vermutlich reiche Leute: Ein gutes Beispiel für die Nachhaltigkeit des Spargedankens, dem sich die Sparkasse Rattenberg seit ihrer Gründung vor 100 Jahren bis heute verpflichtet.

Doch der Weg bis zur heutigen Sparkasse Rattenberg war risikobehaftet und alles andere als leicht. Bereits im Jahr 1858 wurde die Gründung der Sparkasse in Rattenberg vom Ministerium für Inneres angeregt. Diese scheiterte jedoch am fehlenden Garantiekapital und man befürchtete zu hohe Kosten in der Verwaltung des Institutes. Erst nachdem die Stadtgemeinde Rattenberg die Haftung in der Höhe von 20.000 Kronen (heute rd. 100.000 Euro) übernahm, wurde die Genehmigung zur Gründung der Sparkasse der Stadt Rattenberg erteilt. Am 2.April 1910 nahm die „Sparkasse der Stadt Rattenberg“ erstmals ihren Geschäftsbetrieb mit Sitz im „alten Rathaus“ auf.

Die Sparkasse Rattenberg ist durch ihre regionale und sektorale Verbundenheit charakterisiert. Sie blieb bis zum heutigen Tag ihrem Gründungsauftrag, der regionalen Förderung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklungen zum Wohl der Allgemeinheit in der Vergangenheit treu.

Der Weg vom „Alten Rathaus“ bis zum Sparkassenhaus

Bis die Sparkasse in ihr heutiges Gebäude einziehen konnte, war sie zunächst im "Alten Rathaus“ (1910-1923), kurzzeitig im „ehemaligen Schulhaus" (1923 -1924) und dann im ersten Stock des Gasthofs "Ledererbräu" (1924-1959) untergebracht.

Ihren 50. Geburtstag 1959 feierte die Sparkasse dann in dem sogenannten „Peham-Haus“, dem derzeitigen Sitz des Institutes. Anfangs noch gemietet, wurde es 1974 angekauft und zum heutigen „Sparkassenhaus“ um- und ausgebaut. Im selben Jahr wird die erste Zweigstelle in Kramsach eröffnet und in der Folge bis zum Jahr 1990 die restlichen Zweigstellen in Brixlegg, Alpbach, Reith i.A., Breitenbach und Münster.

Bis 1982 nützte die Sparkasse Rattenberg ihre Räume im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss, 1993 konnte das langfristig gepachtete, angrenzende "Mölgg-Haus" in die Sparkasse einbezogen werden.

Die Privatstiftung

Die Sparkasse Rattenberg wurde als Gemeindesparkasse gegründet. 1999 wird durch die Umgründung die "Sparkasse der Stadt Rattenberg" zur "Sparkasse Rattenberg Bank AG". Gleichzeitig wird die "Anteilsverwaltungssparkasse" durch die "Privatstiftung Sparkasse Rattenberg" ersetzt, die 100 % der Aktien der Bank AG hält und der Gemeinnützigkeit der Sparkasse einen neuen Stellenwert verleiht.

Vorstand

VDir. Friedrich Anrain

Vorsitzender des Vorstandes 
T: +43 (0)5 0100 - 76405
E-Mail

VDir. Hannes Gschwentner BA

Vorstandsmitglied 
T: +43 (0)5 0100 - 76481
E-Mail

Haftungsverbund

Zusätzliches Sicherheitsnetz von Erste Bank und Sparkassen

Der Sparkassen-Haftungsverbund - ein zusätzliches Sicherheitsnetz

Die Mitglieder der Sparkassengruppe sichern die Spareinlagen über das gesetzliche Ausmaß von EUR 100.000,- ab. Denn die österreichischen Sparkassen bilden seit Jahren mit dem Haftungsverbund auch eine Gemeinschaft zur Absicherung der Spareinlagen - den sogenannten "Haftungsverbund". Der Haftungsverbund bildet für die Spareinlagen der Kunden also ein zusätzliches Sicherheitsnetz.  Diese Haftung wirkt als Ergänzung zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.

In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund ist ein Früherkennungssystem verankert, um frühzeitig auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Die vorrangige Aufgabe des Sparkassen-Haftungsverbunds besteht darin, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der gesamten Sparkassengruppe zu erhöhen und damit die Einlagen unserer Kunden bestmöglich abzusichern.

Das Streben der Erste Bank und Sparkassen ist es natürlich, dass es niemals zu einem Anlassfall für den Haftungsverbund kommt und die Kundeneinlagen – so wie bisher – sicher bei den Verbundsparkassen veranlagt sind.

Fragen zum Haftungsverbund:

Hier finden Sie detaillierte Infos zur Einlagensicherung

Unsere Rechtsform

Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen

Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.

Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.

Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.

Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der Bürgermeister oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.

Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen

Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.

Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).

Sparkassenaufsicht

Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.

Unsere Mitarbeiter

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