Erben und vererben

Wie Sie Ihr Vermögen richtig weitergeben

Bei der Vermögensweitergabe geht's nicht nur um Zahlen, sondern auch um Emotionen. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig damit beschäftigen und Hilfe von Expert:innen in Anspruch zu nehmen. Das frühzeitige Regeln Ihrer Vermögensweitergabe führt zu Sicherheit für Erblasser und Erben. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.

Alle Erbschaftsfragen genau zu regeln, gibt Ihnen ein beruhigendes Gefühl. Es stellt sicher, dass Ihr Vermögen ohne Streit und rechtliche Unklarheiten genau nach Ihren Wünschen weitergegeben wird.

Checkliste für die Errichtung eines Testaments

Damit Sie nichts Wichtiges vergessen.

 

Infos zum Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Das gesetzliche Erbrecht wird dann angewendet, wenn es keinen Erbvertrag und kein Testament gibt, und wenn auch keine vertraglich oder testamentarisch eingesetzte Erb:in zum Zug kommt – etwa durch Erbunwürdigkeit, Enterbung oder Entschlagung (Nichtannahme).

Schenkung

Die Schenkung auf den Todesfall erfolgt erst nach dem Ableben der schenkenden Person. Die beschenkte Person muss das Schenkungsversprechen annehmen. Durch den Schenkungsvertrag ist der Geschenkgeber gebunden, der Vertrag muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Die schenkende Person darf sich kein Widerrufsrecht vorbehalten.

Meldepflicht bei Schenkungen

Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sind dem Finanzamt anzuzeigen, wenn Bargeld, Kapitalforderungen, Unternehmensanteile, Betriebe (Teilbetriebe) etc. erworben werden. Die Ausnahme: Schenkungen zwischen Angehörigen müssen der Finanzbehörde erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro pro Jahr gemeldet werden.

Steuern

In Österreich fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken ist jedoch die Grunderwerbssteuer zu entrichten.

Weitere Steuer-Infos

Grunderwerbssteuer

Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (durch Schenkung oder Erbschaft) sowie bei jeder Grundstücksübertragung im Familienkreis wird ein Stufentarif angewendet:

Hilfe für Angehörige im Todesfall

Wichtige Infos über die Erledigungen im Trauerfall.

Bestattungsvorsorge

Mit der s Bestattungsvorsorge decken Sie die Kosten Ihrer eigenen Beerdigung ab. Ihre Angehörigen werden nicht finanziell belastet. Gestalten Sie Ihre Bestattungsversicherung mit Einmalzahlung oder laufender Prämienzahlung.

Interessiert?

Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.

Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. GISA-Zahl: 27506943, abrufbar unter www.gisa.gv.at. Die Sparkasse Reutte AG, Obermarkt 51, 6600 Reutte Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten