Das ändert sich mit PSD2 für Bankkunden

Payment Service Directive 2

Die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Service Directive 2) ist bis 14. September 2019 in all ihren Teilen umzusetzen. Was diese EU-Richtlinie und ihre nationale Umsetzung für Konsumenten konkret verändern wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

Insgesamt bringt sie den Kunden europaweit einige Vorteile, denn damit werden Internetbanking und Bezahlvorgänge im Netz in ganz Europa bequemer und sicherer. Vorgeschrieben wird in vielen Fällen eine starke Kundenauthentifizierung. Dabei müssen immer zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt sein: Etwas das man weiß (z.B. PIN-Code), etwas das man besitzt (z.B. Smartphone) oder etwas Persönliches (Fingerabdruck, Gesichtsmerkmale).

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Banking wird noch sicherer: In Zukunft wird das Login zum Internetbanking nicht mehr über ein Passwort oder ein TAN-Verfahren funktionieren. Vorgeschrieben ist eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung. Das sind entweder App-basierte Sicherheitsverfahren auf dem Smartphone oder man schafft sich ein zusätzliches Gerät wie z.B. den cardTan-Generator an. Erste Bank und Sparkassen bieten für dieses neue Verfahren die kostenlose s Identity-App an. Damit wird das Passwort beim Login abgelöst und man loggt sich über die App ein, was wiederum mehr Sicherheit bedeutet. Klassisches Phishing ist damit Geschichte, weil es kein statisches Passwort mehr gibt das ausgespäht werden könnte. s Identity nutzt man auch, um Überweisungen oder sonstige Aufträge in George frei zu geben. Die Tac-SMS wird damit durch das s Identity-Verfahren ersetzt.

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Sicher online einkaufen: Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird in Zukunft auch beim Shoppen im Internet (mit Ausnahmen) verpflichtend eingeführt. Online-Zahlungen gibt man dann auch mit der s Identity-App oder dem cardTan frei. Bisher war es so, dass man bei Online-Zahlungen z.B. die Daten der Kreditkarte eingab und die Zahlung war in der Regel abgeschlossen. Manchmal musste man die Zahlung noch mittels einer SMS bestätigen. Künftig müssen derartige Zahlungen stattdessen mit einem Verfahren wie s Identity freigegeben werden. 

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Weitergabe von Bankdaten: Durch die PSD2 will die EU den Bankenmarkt weiter liberalisieren und für mehr Wettbewerb sorgen. Kernstück ist dabei eine Regelung, wonach Banken auf Kundenwunsch Kontodaten von Zahlungskonten an berechtigte Drittanbieter, also etwa bestimmte FinTechs oder andere Banken weitergeben müssen. Das wird viele neue Services im Privatkunden-Geschäft, aber auch im Firmenkunden-Bereich mit sich bringen. Man denke hier an Steuer- und Rechnungsportale, die in Zukunft auch die Kontodaten von Zahlungskonten direkt abgleichen können.
Wichtig: Kunden müssen immer zustimmen, ob sie eine Datenweitergabe auch wirklich wollen. Erste Bank und Sparkassen übernehmen dabei auch eine Rolle als Datenhüter – sie schützen die Daten ihrer KundInnen und unterstützen sie dabei, qualifizierte Entscheidungen in Bezug auf die Weitergabe ihrer Daten zu treffen.

PSD2 wird ab dem 14. September zwar einige Neuerungen bringen auf die man sich erst einstellen muss, weil diese mit alten Gewohnheiten bricht. Insgesamt werden die Kunden von dieser Neuregelungen durch ein erhöhtes Maß an Sicherheit und neuen Extra-Services aber profitieren.

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