Eigentümerstruktur

 

So viel vorweg: Die Steiermärkische Sparkasse gehört mehrheitlich sich selbst. Eigentümer der Steiermärkischen Sparkasse sind die Steiermärkische Verwaltungssparkasse, die Erste Bank Österreich und die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine erfolgreiche Verbindung, die Stabilität sicherstellt.

Die erfolgreiche Verbindung im Detail

Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse ist mit 73,8 % Haupteigentümerin der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG und ihr Unternehmenszweck ist primär das Halten der Beteiligungen an dieser.

Im Sinne des Sparkassengedankens wird ein erheblicher Teil der von der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG an die Steiermärkische Verwaltungssparkasse ausgeschütteten Dividende zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte verwendet.

Die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank Österreich) ist seit dem Jahr 2000 mit 25 % und einer Aktie an der Steiermärkischen Sparkasse beteiligt.

Die Mitarbeiterbeteiligung liegt aktuell bei rund 1,2 % und ist die Stückzahl der Aktien, die von Mitarbeiter:innen der Steiermärkischen Sparkasse gehalten werden.

Die Sparkassengruppe

Die Steiermärkische Sparkasse ist Teil der österreichischen Sparkassengruppe. Diese besteht aus der Erste Group Bank AG als Holding, der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank Österreich) als Leitinstitut, der Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und den 49 Sparkassen außerhalb von Wien. Die Erste Bank Österreich und die in sieben Landesverbänden organisierten Sparkassen bieten ein flächendeckendes Netz von 1.154 Zweigstellen in allen Bundesländern.

Der Sparkassen Haftungsverbund

Die Erste Bank und Sparkassen bilden seit Jahren eine Gemeinschaft zur Absicherung der Spareinlagen ihrer Kundinnen und Kunden: den Sparkassen Haftungsverbund. Erste Bank und Sparkassen haften im Rahmen von wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die Auszahlung der Kundeneinlagen weit über die gesetzlich gesicherten Beträge hinaus. Der Haftungsverbund wirkt somit ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung als zusätzliches Sicherheitsnetz. Er ist ein subsidiäres Instrument, das im Absicherungsfall nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt – etwa bei Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbunds.

Unsere Verbundpartner

Neben den Sparkassen selbst gibt es in der Sparkassengruppe noch eine große Zahl von Tochterunternehmen, die als Kooperations- und Verbundpartner fungieren und das umfassende Angebot ergänzen.

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