Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht

Festlegung einer Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht – Strategie zur Zielerreichung

Gemäß § 29 Z 4 BWG hat der Nominierungsausschuss eine Zielquote für das unter­repräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat festzulegen, sowie eine Strategie zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen.

In seiner Sitzung am 04.11.2021 hat der Nominierungsausschuss für die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG (Solo-Ebene) eine gemeinsame (=zusammengerechnete) Zielquote in Höhe von 40 % festgelegt.

Mit Stand November 2022 liegt die Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht im Vorstand und Aufsichtsrat bei einem Anteil von 41,6 %.

Es ist die Strategie der Steiermärkischen Sparkasse, allfällige Neu- und Nachbesetzungen in beiden Gremien - wenn möglich - mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen.

Es wurde vereinbart, dass der Nominierungsausschuss einmal jährlich eine Evaluierung der Zielerreichung sowie der hierzu beschlossenen Maßnahmen vornimmt.

Weiters wurde der Vorstand ersucht, die internen Systeme zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Führungskräften für das höhere Management derart zu gestalten bzw. weiterzuentwickeln, dass der Aufsichtsrat bei künftigen Vorstandsbestellungen die stärkere Möglichkeit der internen Rekrutierung von Persönlichkeiten beiderlei Geschlechts hat. 

Die umfangreichen Maßnahmen der Steiermärkischen Sparkasse im Bereich „Diversity“ finden Sie hier.