Grundfreibetrag
- Bis maximal 33.000 Euro Gewinn werden Ihnen 15 % Grundfreibetrag zuerkannt – auch ohne Investitionserfordernis.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt Ihr Gewinn 33.000 Euro, steht Ihnen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Dieser ist mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt:
- Für 33.000 Euro bis 178.000 Euro der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag
- Für 178.000 Euro bis 353.000 der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag
- Für 353.000 Euro bis 583.000 Euro der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag
- Über 583.000 Euro der BMGL: 0 % Gewinnfreibetrag
Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag aufgrund der Staffelung daher 46.400 Euro im Veranlagungsjahr. Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen.
Tipp: Fragen Sie Ihre Steuerberater:in, um mehr über den Gewinnfreibetrag zu erfahren und die exakte Höhe Ihres potenziellen Investitionsvolumens zu berechnen.