Pensionszusage

Für Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Geschäftsführer:innen

  • Altersvorsorge für Unternehmen und Freie Berufe
  • Steuerschonende Alternative zum Gehaltsbezug
  • Leistungs- oder beitragsorientierte Variante

Bieten Sie verdienten Mitarbeiter:innen, Leistungsträger:innen, Geschäftsführer:innen und Führungskräften eine betriebliche Pensionszusage an, etwa statt einer Gehaltserhöhung. Dabei können Sie steuerliche Vorteile nützen. Sie können die Pensionszusage auch für sich selbst abschließen, falls Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist. 

Was ist eine Pensionszusage? Eine Pensionszusage ist eine schriftliche, unwiderrufliche Vereinbarung mit Rechtsanspruch auf eine Firmenpension. Sie sichert lebenslange Rentenzahlung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ab Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters.

Die Leistungen

  • Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge für Ihre Mitarbeiter:innen
  • Leistungsanreiz und Bindung an Ihr Unternehmen
  • Mögliche Übertragung der Leistungszusage in eine betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionskasse 

Vorteile für Unternehmen

  • Steuerersparnis durch gewinnmindernde Pensionsrückstellungen (gem. § 14 EStG)
  • Steuerschonende Alternative statt Gehaltsbezug für Ihre Mitarbeiter:innen
  • Pensionsrückdeckungsversicherung gilt als Betriebsausgabe

Vorteile für Mitarbeiter:innen

  • Firmenpension sichert den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand
  • Günstige Alternative zum Gehaltsbezug – keine Lohnsteuer
  • Die Steuerpflicht der begünstigten Person besteht erst zu Pensionsantritt

2 Varianten

1

Leistungsorientierte Pensionszusage

Variante mit der Möglichkeit einer jährlichen Steigerung der Anwartschaft in der Aktivzeit
(Empfehlung: 2 bis 4 %)

  • Eventuell mit Witwen-/Witwerübergang bis 60 % der fiktiven bzw. tatsächlichen Alterspension
  • Auf Wunsch mit Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos 
  • Die Hälfte der Rückstellung muss laut Gesetz mit Wertpapieren oder einer Rückdeckungsversicherung unterlegt werden.
  • Das Aufbringen der fehlenden Liquidität und die Absicherung der betriebsfremden Risiken wie Berufsunfähigkeit und Todesfallrisiko erfolgen mit einer Rückdeckungsversicherung.

2

Beitragsorientierte Pensionszusage

  • Das Unternehmen leistet einen bestimmten Beitrag für eine Lebensversicherung. 
  • Die Prämie wird bei Erteilung der Pensionszusage definiert. Der Auszahlungsbetrag aus der Rückdeckungsversicherung stellt die Basis für die auszuzahlende Rente dar.
  • Bei dieser Variante ist die gesetzlich vorgesehene Wertpapierdeckung nicht erforderlich. Die Pensionsverpflichtung ist zu jedem Zeitpunkt zu 100 % durch die Pensionsrückdeckungsversicherung finanziert. 

Voraussetzungen

  • Unternehmen, die ihren Gewinn gem. § 5 oder § 4 (1) EStG ermitteln
  • Zur steuerlichen Anerkennung eine Mindestzusagedauer von 7 Jahren bis zum gesetzlichen Pensionsalter

Steuerliche Aspekte

Während der Ansparphase

Für das Unternehmen wirken die Bildung der Pensionsrückstellung, die Zahlung der Prämien für die Rückdeckungsversicherung und allenfalls der Ankauf von Wertpapieren als steuermindernde Betriebsausgaben. Der Wertzuwachs der Rückdeckungsversicherung sowie Wertpapiererträge sind in der Bilanz gewinnerhöhend zu aktivieren. Für die Begünstigten der Pensionszusage gibt es in der Ansparphase keine steuerlichen Auswirkungen.

Während der Leistungsphase

Das zur Finanzierung der fälligen Rentenzahlungen angesparte Kapital ist Bestandteil des steuerpflichtigen Firmenvermögens. Die laufenden Pensionszahlungen stellen für das Unternehmen jedoch gewinnmindernde Betriebsausgaben dar. Die Pensionszahlungen bzw. eine mögliche Kapitalabfindung an die Begünstigten unterliegen – gemeinsam mit sonstigen Einkünften wie z. B. der gesetzlichen Pension – der Einkommensteuerpflicht.

Beispiel

Im Beispiel sehen Sie eine Vergleichsrechnung. Verglichen werden die beiden Vorsorgemöglichkeiten Pensionszusage - aus Mitteln des Unternehmens – mit einer private Vorsorge.

Mann: Alter 40 Jahre, Pensionsalter 65 Jahre, Grenzsteuersatz: 50 % in der Aktivzeit

Zur Ermittlung der Steuer in der Rentenphase wurde eine staatliche Pension in Höhe von monatlich 2.000 Euro angenommen. Das ergibt einen Durchschnittssteuersatz – abhängig von der Gesamtrente – in der Rentenphase von 35 bis 38 % (vereinfachte Darstellung).

Die Veranlagung erfolgt zu 100% im Deckungsstock der s Versicherung für die Lebensversicherung.

Diese Vergleichsdarstellung wurde auf Basis folgender Berechnungsannahmen erstellt und ist rechtlich unverbindlich.

In der Ansparphase wurde von einer Steuerprogression von 50% ausgegangen. Zur Ermittlung der Steuer in der Rentenphase wurde eine staatliche Pension in Höhe von 2.000 Euro p. m. angenommen. Durchschnittssteuersatz - abhängig von Gesamtrente - in der Rentenphase: 35% bis 38% (vereinfachte Darstellung).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der privaten Vorsorge die Rente ab Erreichen des kapitalisierten Wertes zu versteuern ist. Sobald die kumulierten Rentenleistungen den Betrag von 160.646,09 Euro überschritten haben, wird die Rente steuerpflichtig.

Die dargestellten Leistungen wurden basierend auf der Annahme einer Gesamtverzinsung von 2,5% im Deckungsstock bis zum Leistungsbeginn hochgerechnet. Für die voraussichtliche Bruttopension wurde ab dem Leistungsbeginn für den Deckungsstock der Garantiezins von 0% berücksichtigt. Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gesamtverzinsung auf Berechnungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die dargestellten Werte dienen ausschließlich Illustrationszwecken und sind daher unverbindlich.

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Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. GISA-Zahl: 27506738, abrufbar unter www.gisa.gv.at. Die Wiener Neustädter Sparkasse, Neunkirchner Straße 4, 2700 Wr. Neustadt Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.