Gemeinnützigkeit

Im Gegensatz zum Sparkassenregulativ, wo die Gemeinnützigkeit unter den Aufgaben der Sparkassen genannt wurde, kennt das Sparkassengesetz den Begriff der Gemeinnützigkeit nicht mehr. Einziger Hinweis auf dieses Merkmal ist die Widmungsrücklage. Die Sparkassen haben die Gemeinnützigkeit in ihre Satzungen übernommen und verstehen sich als moderne Sponsoren.

Diese Sponsortätigkeit geschieht einerseits durch Zuschüsse zu gemeinnützigen Projekten (z. B. über die Widmungsrücklage), andererseits aus steuerlichen Überlegungen durch Werbeverträge mit den zu fördernden Organisationen/Institutionen. Diese Projekte verteilen sich zu ungefähr gleichen Teilen auf die Bereiche Sport, Soziales und Kultur.

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